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Winterthur und Zürich fair entschädigen

10.09.2010
Die neue Kantonsverfassung, der nationale Finanzausgleich und weitere exogene Veränderungen und Gesetzgebungen machten eine Neugestaltung des letztmals 1986 umfassend revidierten Finanzausgleichssystems nötig. Seit 1999 wurde an einer Neugestaltung gearbeitet. In den letzten Jahren hat insbesondere die FDP immer wieder die Forderung erhoben, dass diese Vorlage in der Direktion Notter zügig vorangetrieben wird, um endlich die bestehenden Fehlanreize im aktuellen System zu eliminieren. Der vom Kantonsrat nun mit 134 gegen 16 Stimmen (aus SVP und Grünen) verabschiedeten Vorlage gingen sowohl FDP intern als auch im Rahmen der Arbeit in der vorberatenden Kommission umfangreiche Konsultationen mit Gemeindevertretern der Zahler- und Empfängergemeinden und den Finanzvorständen der Städte Zürich und Winterthur und Experten verschiedener Organisationen voraus. Das Ergebnis dieses Prozesses war die einstimmige Verabschiedung der Vorlage durch die vorberatende Kommission an den Kantonsrat. Dieser hiess die Kommissionsvorschläge ohne Änderungen gut. Wenn es, wie die Referendumsführer monieren, wirklich ein fauler Kompromiss gewesen wäre, wäre im Kantonsrat mit 45 Stimmen ein Behördenreferendum zu Stande gekommen.
Freisinniges Uranliegen nach mehr Eigenverantwortung umgesetzt
Ziel des kantonalen Finanzausgleichs ist es, dass die Gemeinden ihre notwendigen Aufgaben erfüllen können und gleichzeitig die Steuerfussdisparität in einem akzeptablen Verhältnis bleibt (diese Rahmenbedingung ist die Folge der kantonalen Volksinitiative "Gesunde Steuerdisparität" aus dem Jahre 2001, die eine noch weitergehende Abschöpfung und Umverteilung mit sich gebracht hätte und nur dank eines Gegenvorschlages zurückgezogen wurde. Damit ist die Basis für einen fairen Wettbewerb zwischen den Gemeinden gelegt. Die FDP konnte die Vorlage dahingehend ergänzen, dass auch dem interkantonalen Standortwettbewerb Rechnung getragen wird. Damit sind die Zürcher Gemeinden regional und gesamtschweizerisch weiterhin attraktiv. Die Instrumente des neuen Finanzausgleichs wurden vereinfacht. Sie sind transparent, nachvollziehbar, stärken die Gemeindeautonomie und geben den Empfängergemeinden mehr Entscheidungsspielraum aber auch mehr Verantwortung bei der Mittelverwendung. Mehr Eigenverantwortung ist eine freisinnige Forderung. 
Zahlergemeinden wirksam entlastet
Finanzstarke Gemeinden bilden das Rückgrat im Finanzausgleichssystem. Auch der Bauer schaut am besten zu seinen leistungsstarken Milchkühen. Die FDP hat in Abweichung zur Regierungsvorlage erfolgreich für die Minderbelastung der Zahlergemeinden gekämpft. Gemäss regierungsrätlichem Vorschlag hätten die Zahlergemeinden um 30 Mio. stärker belastet werden sollen. Diese Mehrbelastung ist dank der FDP um 20 Mio. reduziert worden. Die meisten Empfängergemeinden, deren Zuschüsse neu höher sein werden als heute, sind kleine und mittlere Landgemeinden, die übrigens vor allem von SVP-Vertretern geführt werden. Es mutet deshalb sonderbar an, dass ausgerechnet die Junge SVP das Referendum ergriffen hat.   
Inhalt des Referendums
Bei den Zentrumslasten geht es letztlich um die Frage, ob die zentralörtlichen Leistungen für Zürich und Winterthur, von denen die Bevölkerung des ganzen Kantons profitiert, einigermassen vertretbar abgegolten werden. Neu wird der Zentrumslastenausgleich nicht nur in Winterthur, sondern auch in Zürich mit dem Ressourcenausgleich verrechnet. Das Referendum zielt allein darauf ab, willkürlich den Städten Winterthur 21 und Zürich 50 Mio. zu entziehen. Eine weitere Entlastung der Zahlergemeinden - ein wichtiges Anliegen aus dem geographischen Umfeld der Referendumsführer - wird nicht verlangt. Damit richtet sich der Vorstoss allein gegen die beiden grossen Städte, die von zwei erfahrenen und umsichtigen Finanzvorstehern bzw. Finanzvorsteherin aus der FDP geführt werden.
Beitrag an die Stadt Zürich in einer Volksabstimmung festgelegt
412 Mio. Ausgleich für Zürich entsprechen der Grössenordnung, die im Rahmen einer kantonalen Volksabstimmung im Jahr 1998 vom Souverän beschlossen wurde. Der Beitrag ist somit ausgewiesen. Das Referendumskomitee will dagegen der Stadt Zürich nur 360 Mio. zubilligen - ein unbegründeter und willkürlicher Betrag.
Stadt Winterthur wird für die zentralörtlichen Lasten vernünftig abgegolten
Gegenüber dem Antrag des Regierungsrates billigt der Kantonsrat Winterthur 11 Mio. mehr Zentrumslastenausgleich zu. Eine unabhängige Studie des Bundesamtes für Raumentwicklung zeigt, dass die Stadt Winterthur die dritthöchsten Zentrumslasten gegenüber dem Umland zu tragen hat. Nur Genf und Lugano liegen höher. Beim Zentrumsnutzen und höheren Steuererträgen liegt Winterthur weit zurück. Die Stadt ist in den letzten 10 Jahren aber stark gewachsen. Der laufende Unterhalt und die zyklischen Sanierungen der Infrastruktur liegen aus Gründen der Finanzknappheit unter dem Benchmark. Während Jahren konnte die Stadt die laufende Rechnung mit einmaligen Erträgen vor allem Gewinnen aus der Veräusserung von Grundstücken alimentieren und so um jährlich CHF 8 bis 10 Mio. verbessern, was den Finanzausgleich geschont hat. Im Bereich der Fürsorge- und Ergänzungsleistungen hat die Zentrumslast in den letzten 5 Jahren um CHF 10 Mio. netto zugenommen. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, müsste Winterthur einen Zentrumslastenausgleich von gegen CHF 100 Mio. erhalten. Die vom Kantonsrat beantragte Erhöhung von 74 auf CHF 86 Mio. stellt einen gangbaren Kompromiss dar und geht davon aus, dass auch zukünftig weitere Sparanstrengungen unternommen werden. Die vom Referendumskomitee geforderten 65 Mio. sind zufällig und nicht nachvollziehbar. 
Fazit: Der neue Zentrumslastenausgleich für Zürich und Winterthur ist begründet und ausgewiesen. Der neue Finanzausgleich ist jetzt umzusetzen und es sind Erfahrungen zu sammeln
Mit der vom Kantonsrat verabschiedeten Vorlage wird der Kanton um rund 17 Mio. mehr belastet. Auf das Gesamtbudget von 12 Mia. ist dies im Verhältnis zur Bedeutung und Zukunftsträchtigkeit der Vorlage vertretbar. Kantons- und Regierungsrat werden die Entwicklung des neuen Finanzausgleichs alle vier Jahre anhand des Wirksamkeitsberichts beurteilen und abschätzen können, ob Korrekturen am System nötig sind. Jetzt gilt es erst einmal, Erfahrungen zu sammeln und einen Zwist zwischen den Städten und den übrigen Gemeinden im Kanton zu verhindern. Nach über 10 Jahren (!) intensiver Arbeit ist die vorliegende Vorlage der bestmögliche Interessenausgleich aller beteiligten Kreise.
Das Referendum torpediert ein faires und mit allen Betroffenen ausgehandeltes Ausgleichssystem und ist deshalb nicht zu unterstützen.
Dieter Kläy, Kantonsrat, Vizepräsident FDP Kt. Zürich
Katharina Kull-Benz, Kantonsrätin, Präsidentin Kommission Staat&Gemeinden

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