Trickser stoppen - Fairness schützen
3. Juli 2026Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des National- und des Ständerats haben der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Diana Gutjahr (SVP, TG) Folge geleistet. Ziel ist, die Sozialabgaben durch die Unternehmen zu sichern. Jetzt ist die WAK-N mit der Erarbeitung einer konkreten Gesetzesvorlage betraut.
Mit der parlamentarischen Initiative soll das Entsendegesetz dergestalt geändert werden, dass wenn im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe Arbeiten von Subunternehmern ausgeführt werden, haftet der Erstunternehmer, egal ob Total-, General- oder Hauptunternehmer, zivilrechtlich für die Nichteinhaltung der Netto-Mindestlöhne und der Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmer sowie für die Beiträge an Sozialversicherungen haftet Der Erstunternehmer soll zudem für Vollzugs- und Weiterbildungskosten und Frührentensysteme, die auf allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen beruhen, haften.
Eine Befreiung von der Haftung durch den Erstunternehmer ist nur dann möglich, wenn er nachweist, dass er bei jeder Weitervergabe der Arbeiten die nach den Umständen gebotene Sorgfalt in Bezug auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und entsprechenden Beitragszahlungen angewendet hat. Die Sorgfaltspflicht ist namentlich erfüllt, wenn sich der Erstunternehmer von den Subunternehmern die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anhand von Dokumenten und Belegen glaubhaft darlegen lässt.
Wettbewerbsverzerrungen verhindern
Unternehmen, die Sozialabgaben einbehalten, können Offerten auf einem tiefen Preisniveau erstellen, welches unter fairen Wettbewerbsbedingungen gar nie erreicht werden kann. Wettbewerbsverzerrungen sind die Folge. Zudem gilt erfahrungsgemäss, dass je weiter nachgelagert eine Subbranche in der Wertkette ist, desto intensiver der Preiskampf und desto stärker der Anreiz für illegale Geschäftspraktiken wird. Entrichten Unternehmen die Sozialabgaben nicht gesetzeskonform, entgehen den Sozialversicherungen wichtige Einnahmen. Betroffene Arbeitnehmende werden potentiell geschädigt, weil ihr Bezug von Sozialleistungen wie etwa AHV-Renten aufgrund des illegalen Verhaltens ihrer Arbeitgeber gefährdet sein könnte. Für Erstunternehmer ist die Solidarhaftung mittlerweile etabliert, wenn ein Subunternehmer z.B. Mindestlöhne verletzt.
Erarbeitung eines Erlassentwurfs
Der neue Vorstoss von Nationalrätin Gutjahr schliesst eine Lücke, indem er die Solidarhaftung auf Beiträge für Sozialversicherungen und weitere, ave GAV gestützte Institutionen ausweitet. Derzeit ist die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats am Zug, die bis im Herbst einen Erlassentwurf erarbeitet, der dann in Vernehmlassung geht.
Dieter Kläy, Ressortleiter
(Schweizerische Gewerbezeitung sgz vom 3.7.26)