Geschwister? Für das Arbeitsgesetz keine Familie
18. September 2026Ein Familienbetrieb in Basel, der nach dem Tod der geschäftsführenden Mutter über Jahre erfolgreich von Geschwistern geführt wurde, musste auf Anordnung des Kantons vorübergehend am Sonntag seine Türen schliessen. Bei Familienbetrieben werden lediglich Ehepartner, eingetragene Partner sowie direkte Verwandte in auf- und absteigender Linie als Familienmitglieder anerkannt, nicht jedoch Geschwister. Eine solch absurde Situation gehört korrigiert.
Familienbetriebe dürfen am Sonntag grundsätzlich öffnen. Es dürfen aber nur Familienmitglieder arbeiten. Das Gesetz definiert in diesem Fall, wer «Familienmitglied» ist, und wer nicht. Das Arbeitsgesetz kennt nur eine enge Definition, wonach lediglich Ehepartner, eingetragene Partner sowie direkte Verwandte in auf- und absteigender Linie als Familienmitglieder anerkannt werden, nicht aber Geschwister.
In einem konkreten Fall im Kanton Basel-Stadt wurde die enge Definition für einen Betrieb zum Hindernis. Nach dem Tod der geschäftsführenden Mutter mussten die Geschwister den Betrieb sonntags schliessen. Nur Ehepartner, eingetragene Partner sowie direkte Verwandte in auf- und absteigender Linie werden vom Gesetz als «Familienmitglieder» für die Sonntagsarbeit anerkannt. Der Grosse Rat des Kantons Baselstadt erkannte den Handlungsbedarf, arbeitete eine Standesinitiative aus mit der Forderung einer Ausweitung der heute sehr eng gefassten Definition von Familienbetrieben im Arbeitsgesetz und reichte diese beim Ständerat ein.
Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Ständerates (WAK-S) hat nun den Vorstoss beraten und ihm Folge gegeben. Sie hält das Anliegen aus gewerblicher Sicht für berechtigt, will aber die Ausnahmen auf Geschwister und Konkubinats-Paare beschränken. Das Geschäft geht an den Nationalrat. Gibt die Schwesterkommission des Nationalrates (WAK-N) der Initiative ebenfalls Folge, kann die WAK-S einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten, der dann in die Vernehmlassung geschickt wird. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Stossrichtung der Standesinitiative. Wenn das Arbeitsgesetz für diese Thematik schon angepasst werden soll, dann richtig. Der Begriff der Familie soll ausgeweitet werden.
Dieter Kläy, Ressortleiter
(Schweizerische Gewerbezeitung 18.9.26)