Zuwanderungsabgabe belastet KMU
21. September 2026Die derzeit in der Bundespolitik diskutierte Zuwanderungsabgabe ist nichts anderes als ein Eintrittspreis für ausländische Arbeitnehmende in die Schweiz. Der grösste Anteil der Zuwanderung in unseren Arbeitsmarkt stammt aus den EU- und EFTA-Ländern. Eine Abgabe widerspricht dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Bei den Drittstaatenkontingenten wäre sie denkbar, dürfte aber einen bescheidenen Lenkungseffekt haben, da Personen aus Drittstaaten zahlenmässig viel geringer sind und von Gesetzes wegen auf hohe Eintrittshürden treffen. Faktisch wird es darauf hinauslaufen, dass die Unternehmen die Abgabe, die wohl mehrere Tausend Franken umfassen müsste, um überhaupt eine Lenkungswirkung erzeugen zu können, berappen müssen. Für grosse und international vernetzte Unternehmen wird das kein Hindernis sein, wohl aber für kleine und Kleinstunternehmen KMU, die auch einen Bedarf an ausländischen Fachkräften haben. Dieser Aspekt fehlt im Artikel. Die KMU werden die Zeche zahlen und benachteiligt werden.
Dieter Kläy, stv. Direktor, Schweiz. Gewerbeverband, Bern
(NZZ, 21.9.26)