Am Sonntag einkaufen ist ein Bedürfnis
28.02.2025
Eine Motion strebt eine massvolle Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten an. Sie fokussiert sich auf kleine Läden mit einer begrenzten Anzahl an Mitarbeitenden und einem Sortiment, das dem eines Lebensmittelladens entspricht. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv sieht den Bedarf gegeben.
Die Bedürfnisse der Bevölkerung ändern sich. Tourismus und Freizeitverkehr nehmen zu. Die Motion des Walliser FDP-Nationalrates Philippe Nantermod will diesen Trend aufnehmen und fordert eine massvolle Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten. Kleine Läden mit einer begrenzten Anzahl an Mitarbeitenden und einem eingeschränkten Sortiment, das dem eines Lebensmittelladens entspricht, sollen sonntags öffnen können. Der Bedarf ist gegeben.
Heute bis zu vier Sonntage
Das Arbeitsgesetz sagt, dass die Kantone höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen können, an denen Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Bestimmte Branchen wie z.B. Gastbetriebe (Art. 23 ArGV 2), Bäckereien, Konditoreien und Confiserien (Art. 27 ArGV 2) sowie Kioske haben eine generelle, in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz verankerte Ausnahmebestimmung. Sie können generell an Sonntagen Mitarbeitende beschäftigen. Ebenfalls Familienbetriebe können ihre Arbeitnehmenden am Sonntag beschäftigen, sofern diese zur Familie des Arbeitgebers gehören. Mit der vorliegenden Motion soll der Geltungsbereich der Geschäfte, die an Sonntagen geöffnet haben dürfen und Mitarbeitende beschäftigen können, massvoll erweitert werden.
Nationalrat sagt ja – Ständerat hat Vorbehalte
In der Frühjahrssession 2024 hat der Nationalrat nach einer Diskussion der Motion mit 109 zu 79 Stimmen klar zugestimmt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates, WAK-S, hingegen anerkennt zwar das veränderte Einkaufsbedürfnis der Bevölkerung. Das Bedürfnis, an Sonntagen einkaufen zu können, zeige sich in der frequentierten Nachfrage in den Geschäften an Flughäfen, Bahnhöfen und Tankstellen. Mehr Sonntagsverkäufe könnten dem stark unter Druck stehenden Detailhandel ausserdem helfen, im harten Wettbewerb mit dem Onlinehandel zu bestehen, wie die Kommission in ihrem Bericht festhält.
Die vorliegende Motion lehnt die Kommission dennoch ab, denn ihre Formulierung birgt nach Ansicht der WAK-S Interpretationsschwierigkeiten und soll Abgrenzungsprobleme verursachen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist allerdings der Auffassung, dass genau dafür die Arbeit in der vorberatenden Kommission da ist und die Motion angepasst und Zweifel ausgeräumt werden können. Kommissionen passen ab und zu Motionen angepasst und unterbreiten sie der Schwesterkommission zur Diskussion und Beschlussfassung.
Mehr Flexibilität an Sonntagen
Hängig ist nach wie vor eine Standesinitiative des Kantons Zürich mit welcher die Kantone durch eine Änderung des Arbeitsgesetzes die Möglichkeit erhalten sollen, die Anzahl Sonntagsverkäufe von heute maximal vier auf maximal zwölf pro Jahr zu erhöhen. Ebenfalls hängig ist ein von den Kantonen Zürich, Luzern und Tessin sowie Tourismusorganisationen im Januar 2022 eingereichter Vorschlag zur Wiederbelebung des Städtetourismus. Die einschlägige Verordnung zum Arbeitsgesetz soll mit einem Passus ergänzt werden, um auch in Städten und grossen Ortschaften Tourismuszonen zu ermöglichen, wie dies in den meisten Bergkantonen bereits heute der Fall ist. Das hätte zur Folge, dass die entsprechenden Zonen auch am Sonntag offen haben dürfen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diese Flexiblisierungsvorschläge.
Dieter Kläy, Ressortleiter