Asylverfahren rascher abwickeln
17.05.2016
Mit der am 5. Juni 2016 zur Abstimmung gelangenden Asylgesetzrevision will der Bundesrat die Asylverfahren rascher abwickeln und den Asylbereich neu strukturieren. Die FDP unterstützt die Vorlage.
Wir stimmen nicht darüber ab, ob mehr oder weniger Flüchtlinge zu uns kommen oder nicht, und auch nicht über eine Willkommenskultur oder über die Kontrolle der Aussengrenzen – sondern über eine Asylgesetz-Revision, die zu Verbesserungen im Schweizer Asylsystem führt. Die damit verbundene Beschleunigung von Asylverfahren ist ein jahrelanges Anliegen,nicht zuletzt auch der SVP, die gegen das Gesetz das Referendum ergriffen hat, weshalb es überhaupt zur Abstimmung kommt. Zentralisierte und vereinfachte Verfahren in Bundeszentren und die Bereitstellung einer Rechtsvertretung machen den gesamten Asylprozess speditiver. Die Mehrheit der Asylverfahren soll innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig entschieden und vollzogen werden.
Mehr Rechtssicherheit
Um die rechtliche Qualität der Verfahren weiterhin sicherzustellen, wird der Rechtsschutz der Asylsuchenden verstärkt. Sind für den Entscheid über ein Asylgesuch weitere Abklärungen notwendig, werden die Asylsuchenden für erweiterte Verfahren wie bisher den Kantonen zugewiesen. Diese Verfahren sollen innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden und Asylsuchende mit negativem Entscheid müssen in dieser Zeitspanne aus der Schweiz ausreisen. Für den Vollzug einer allfälligen Wegweisung sind wie bisher die Kantone zuständig. Damit die neuen Verfahren rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen, sind kostenlose Beratungen über das Asylverfahren und eine kostenlose Rechtsvertretung vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Asylverfahren nicht nur wesentlich rascher, sondern weiterhin fair durchgeführt werden. Asylsuchende sollen zudem frühzeitig und umfassend über die bestehende Rückkehr informiert werden. Der Zugang zur Rückkehrberatung und die freiwillige Ausreise mit Rückkehrhilfe sollen in jeder Verfahrensphase möglich sein. Bei einem Ja zur Asylgesetz-Revision wird den Asylsuchenden für das Asylverfahren eine Rechtsvertretung sowie eine Beratung über das Asylverfahren zur Verfügung gestellt. Dadurch verstehen die Asylsuchenden das Verfahren besser und wissen, welche Dokumente und Beweise sie vorlegen müssen. Dies führt zu weniger Verfahrensfehlern und folglich zu rascheren Verfahren und weniger Rekursen. Rechtsvertreter können den Asylsuchenden zudem von offensichtlich chancenlosen Beschwerden abraten. Die Resultate aus dem Testzentrum zeigen, dass die Anzahl der Rekurse signifikant reduziert werden konnte.
Einsparungen bis 170 Millionen
Mittelfristig soll die Neustrukturierung des Asylwesens zu jährlichen Einsparungen von bis zu 170 Millionen Franken im Vergleich zum heutigen System führen. Für die
Bereitstellung dieser Unterkünfte respektive der Arbeitsplätze sind Investitionen von bis zu 548 Millionen Franken nötig. Erste Erfahrungen mit dem Testbetrieb in Zürich, der Anfang 2014 seine Tätigkeit aufgenommen hat, liegen vor. Dank der Asylgesetz-Revision sollen künftig 60 Prozent der Asylverfahren in Bundeszentren abgewickelt werden. Alle wichtigen Akteure befinden sich unter einem Dach und alle Verfahrensschritte werden am selben Ort durchgeführt. Das erleichtert die Koordination aller Beteiligten und spart Kosten und Zeit.
FDP sagt ja
Mit der Asylgesetzrevision werden letztlich geltende dringliche Massnahmen ins ordentliche Recht übernommen. Basierend auf den Erkenntnissen aus dem Testbetrieb wurden Massnahmen zur besseren Effizienz getroffen. Die Vorlage ist im Sinne der FDP, weshalb sie ja sagt.
Dieter Kläy, Kantonsrat FDP