Aufwand und Ertrag stimmen nicht
08.05.2015
Derzeit sind in Bezug auf die Binnenschifffahrt zwei Projekte in Vernehmlassung. Die Revision des Binnenschifffahrtsgesetzes und eine Totalrevision der Abgasvorschriften für Schiffsmotoren. Ein gesamtschweizerisches Register für die Schifffahrt lehnt der sgv ab. Aufwand
und Ertrag würden in keinem Nutzen stehen.
Auch die Schweizer Binnenschifffahrt bleibt vor wachsender Regulierung nicht verschont. Mit der Einführung des Sicherheitsnachweises soll erreicht werden, dass neu der Gesuchsteller die Sicherheit seines Schiffes nachweisen muss und nicht die staatliche Aufsichtsbehörde das Gegenteil. Der Staat wälzt Aufgaben, die er bisher wahrgenommen hat, ab. Das Bundesamt für Verkehr begründet diesen Paradigmenwechsel damit, dass die vorhandenen personellen Ressourcen zielgerichtet und vertieft für die Überprüfung kritischer Bereiche eingesetzt und von routinemässigen Untersuchungen entlastet werden können. Doch es bleibt den Beweis schuldig, wie viel Kapazitäten wo genau besser eingesetzt werden. Dafür fallen Mehrkosten bei den Gesuchstellern an. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv erwartet eine markante personelle und kostenmässige Reduktion in den entsprechenden Stellen des Bundesamtes, sollte dieser Paradigmenwechsel umgesetzt werden. Eine administrative und finanzielle Mehrbelastung der Gesuchsteller lehnt er ab. Insbesondere lehnt der sgv eine Ausdehnung dieser Regelung auf die Güterschifffahrt ab. Die in der Schweiz immatrikulierten Lastschiffe werden von den kantonalen Schifffahrtsämtern regelmässig einer technischen Kontrolle unterzogen und unterliegen bereits heute einer hohen Sicherheitsaufsicht,
welche sich bewährt hat. Da die technischen Anforderungen an die Lastschiffe um
ein vielfaches kleiner sind, als diejenigen für die kommerzielle Fahrgastschifffahrt,
drängt sich auch nicht ein gleicher Zulassungsprozess auf. Der Transport auf
dem Lastschiff ist eine der umweltfreundlichsten Art, Güter zu transportieren.
Zentrales Schifffahrtsregister unnötig
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt ein zentrales Schiffsregister mit
Angaben über den Halter, Fahrberechtigungen und Administrativmassnahmen ab. Der
Aufwand (Erstellung, Betrieb und Wartung bzw. Datenpflege) würde im Vergleich
zu seinem Nutzen in keinerlei Verhältnis stehen.
Fahrtauglichkeitsregelungen
In jüngster Zeit sind die Regelungen wie z.B. die Kontrollen und Definition von
Fahruntauglichkeit sinngemäss aus dem Strassenverkehr übernommen worden. So
wurden z.B. neue Blutalkoholgrenzwerte festgelegt. Unberücksichtigt blieben hingegen Forderungen der Branche nach einem Ordnungsbussenverfahren. Vergehen analog dem Strassenverkehr bis zu einer Obergrenze von 300.00 Franken werden nicht geregelt. Ein fehlbarer Schiffsführer wird immer mit einem
Administrativverfahren konfrontiert, was auch in Bagatellfällen hohe Kosten für
den Betroffenen nach sich zieht. Wenn man schon die Regelungen aus dem
Strassenverkehr übernehmen will, dann sollen auch jene übernommen werden, die
den Schiffsführer begünstigen. Das Ordnungsbussengesetz muss revidiert und die
entsprechende Anpassung im Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt geregelt
werden.
Dieter Kläy, Ressortleiter