Bewilligungspflicht für Kleinstbauten abgeschafft
12.07.2016
Bereits 2007 wurde mit einem FDP-Postulat im Kantonsrat eine Reduktion der Baubewilligungspflicht gefordert. Im Juni 2012 doppelte der Grosse Gemeinderat Winterthur beim Kantonsrat mit der von der FDP mitinitiierten Behördeninitiative «Abschaffung der Bewilligungspflicht für Kleinstbauten» nach. Anfang Juli 2016 hat der Kantonsrat das Geschäft nun abschliessend behandelt. Seit 1. Juli sind Kleinstbauten nicht mehr bewilligungspflichtig.
Überholte Regelung
Das eidgenössische Raumplanungsgesetz sieht vor, dass Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden dürfen. Der Begriff «Bauten und Anlagen» wird aber nicht weiter definiert. Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) legt fest, dass für die Erstellung oder Veränderung von «Gebäuden und gleichgestellten Bauwerken» eine Bewilligung erforderlich ist. Gemäss kantonalem Recht bedürfen Bauten und Anlagen, die nach der Allgemeinen Bauverordnung wegen ihrer geringen Ausmasse nicht als Gebäude gelten, keiner baurechtlichen Bewilligung. Nicht als Gebäude gelten Bauten und Anlagen, deren grösste Höhe nicht mehr als 1,5 m beträgt und die eine Bodenfläche von höchstens 2 m2 überlagern. Diese Ausmasse sind aber nicht mehr zeitgemäss. Velounterstände, Spielhäuser, Geräteschöpfe u.ä. weisen in der Regel grössere Masse auf und unterstanden bisher der Bewilligungspflicht.
FDP-Forderung umgesetzt
Per 1. Juli 2016 hat der Regierungsrat die Bauverfahrensverordnung angepasst und damit das Anliegen des Winterthurer Gemeinderats umgesetzt. Bauten und Anlagen, deren Gesamthöhe nicht mehr als 2,5 m beträgt und die eine Bodenfläche von höchstens 6 m2 überlagern, bedürfen keiner Baubewilligung mehr. Weiterhin bewilligungspflichtig sind Kleinstbauten in Kernzonen, im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbilds- oder Denkmalschutzinventars und im Bereich von Verkehrsbaulinien. Ausserhalb der Bauzonen oder im Bereich von Natur- und Heimatschutzobjekten gibt es keine Befreiung. Zu stark könnten öffentliche Interessen betroffen sein.
FDP für Bürokratieabbau
Die meisten handelsüblichen Häuschen und Geräteschöpfe, Velounterstände und Spielhäuser dürften unter die neue Regelung fallen und damit keine Baubewilligung mehr benötigen. Die Bewilligungspflicht für Kleinstbauten hat in der Vergangenheit nicht nur viele Gartenbesitzer unnötig geärgert, sondern auch zu einer starken Belastung der Verwaltung mit Baugesuchen geführt. Die zu entrichtenden Gebühren machten einen wesentlichen Anteil der Baukosten aus. Die FDP befürwortet die Abschaffung der Bewilligungspflicht für Kleinstbauten. Störend ist allerdings, dass vom Zeitpunkt der Einreichung des Postulats Anfang 2007 bis zur Umsetzung des Anliegens fast 10 Jahre vergehen mussten. Die politischen Mühlen mahlen langsam. Was lange währt, wird aber letztendlich gut. Die FDP wird auch in Zukunft überholte und unnötige Regulierungen ins Visier nehmen und deren Abschaffung fordern.
Dieter Kläy, Kantonsrat