Dieter Kläy
Dieter Kläy

Bonitätsprüfung bleibt wichtig

13.12.2019

In der Herbstsession hat der Nationalrat als Erstrat das Datenschutzgesetz verabschiedet. Das Ergebnis lässt sich sehen. Leider hat die vorberatende Kommission des Ständerates jetzt wirtschaftsfeindliche Regelungen aufgenommen. Bonitätsprüfungen sollen verunmöglicht werden. Jetzt ist der Ständerat am Zug, dies wieder zurecht zu rücken.   

Die vorberatende Kommission des Ständerates (SPK-SR) beriet in ihrer alten Zusammensetzung das Datenschutzgesetz und beantragt mit Blick auf die Debatte am 18. Dezember, in mehreren Punkten von den Beschlüssen des Nationalrates abzuweichen. Die Auswirkungen vor allem des Bonitätsprüfungsverbotes wären dramatisch.   

Kommission des Ständerates will Bonitätsprüfungen verunmöglichen

Gemäss Antrag der SPK-S soll neu bereits eine Persönlichkeitsverletzung vorliegen, wer Dritten Personendaten bekannt gibt. Der Nationalrat beschloss, dass nur dann eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, wenn besonders schützenswerte Personendaten weitergegeben werden. Der Unterschied ist sehr bedeutend. Unter besonders schützenswerte Personendaten fallen z.B. Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten. Unter Personendaten fallen alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, also z.B. eine Adresse. Zu Ende gedacht bedeutet der Antrag der SPK-S nicht weniger als das Verbot einer Kreditfähigkeitsprüfung für Unternehmen. Besonders der Online Handel wird massiv betroffen sein. Die Unternehmen sind bezüglich Bonität ihrer Kundschaft auf Drittinformationen angewiesen.

Für Unternehmen schädlich ist ausserdem, dass die SPK-S beantragt, die Ausnahme von der Informationspflicht bei unverhältnismässigem Aufwand aufzuheben, die vom Nationalrat eingeführt worden war. Ein solcher Antrag öffnet Tür und Tor für unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand. Aus den gleichen Gründen abzulehnen ist der Antrag, einen abschliessenden Katalog der bei der Ausübung des Auskunftsrechts zu erteilenden Informationen einzuführen, wie dies der Nationalrat verlangt.

Gerade als unternehmens- und gläubigerfeindlich muss zudem der Antrag taxiert werden, dass die Rechte jener Personen, die einer Bonitätsprüfung unterzogen werden, gestärkt werden sollen. Die Bearbeitung von Daten, die älter als fünf Jahre sind oder Minderjährige betreffen, soll eingeschränkt werden. Sinnvoll wäre, an 20 Jahren festzuhalten, damit auch Daten aus früheren Konkursverfahren mit in die Beurteilung einbezogen werden können. Die Einschränkung der Datenbearbeitung von Minderjährigen mutet zudem willkürlich an. Auch Minderjährige können im beschränkten Umfang über den online Handel Verträge abschliessen.

In diesen Punkten ist aus KMU-Sicht ein grosser Rückschritt zum Beschluss des Nationalrates feststellbar. Immerhin bleibt eine Erleichterung, von denen Unternehmen profitieren können, bestehen. Unternehmen, die Datenschutzberaterinnen und -berater ernennen, können von der Selbstregulierung profitieren. Schwenkt der Ständerat auf die Anträge seiner vorberatenden Kommission ein, wäre das ein klarer Rückschritt zum vernünftigen Resultat, das der Nationalrat in der Herbstsession erzielt hat.

Nein zum kostenlosten Klagerecht

Nach wie vor nicht in Diskussion steht die Tatsache, dass mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes auch die Zivilprozessordnung (ZPO) abgeändert und Klägerinnen und Klägern ein kostenloses Klagerecht gegeben werden soll. Damit sitzt der private Kläger am längeren Spiess als die Unternehmung. Wer sich eine Klage nicht leisten kann, hat bereits heute Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung Das kostenlose Klagerecht schafft einmal mehr zusätzliche Asymmetrie zwischen den Unternehmen und den Konsumenten und überwälzt die Kosten auf die Allgemeinheit. Damit wird der Populärbeschwerde Tür und Tor geöffnet.

Dieter Kläy, Ressortleiter