Damit der Wochenendausgang nicht zum Albtraum wird
08.03.2016
Auseinandersetzungen und Schlägereien zwischen Türstehern vor Clubs und
Partygästen rufen immer wieder nach einer besseren Ausbildung des Kontrollpersonals. Der Job ist anspruchsvoll. Bewachungs- und Kontrollpersonal muss sich in kritischen Situationen deeskalierend verhalten. Der Kantonsrat hat zur Steigerung der Qualität privat erbrachter Sicherheitsdienstleistungen eine schlanke Lösung erarbeitet, die die FDP mit Überzeugung unterstützt.
Die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung ist eine staatliche Kernaufgabe. Wichtigstes Mittel zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Polizei. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols ist es ihr vorbehalten, nötigenfalls Zwang anzuwenden. Zunehmende Bedeutung erhalten private Sicherheitsdienstleistungen. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Über herkömmliche Bewachungs- und Überwachungsaufgaben im Dienste Privater hinaus nehmen sie beispielsweise auch Sicherheitsaufgaben bei Grossveranstaltungen wie Sportanlässen, Messen und
Ausstellungen, Kongressen oder Patrouillentätigkeit im Auftrag von Gemeinden ohne eigene Gemeindepolizei, bei Fussball- und Eishockeyspielen oder als Türsteher vor Clubs wahr. Zahlreiche Anlässe oder Einrichtungen könnten im bevölkerungsreichen Kanton Zürich nicht funktionieren ohne den Einsatz von rund 100 Sicherheitsdienstleistungsunternehmen mit über 3500 Mitarbeitenden.
Diskussion um die Qualität
Während das polizeiliche Handeln und die Zulassung zum Polizeiberuf durch das Polizeigesetz ausführlich geregelt sind, gibt es heute nur rudimentäre Bestimmungen für private Sicherheitsunternehmen. Heute können im Kanton Zürich private Sicherheitsdienstleistungen ohne Bewilligung erbracht werden. Die kantonale Sicherheitsdirektion kann Personen verbieten, im privaten Sicherheitsgewerbe tätig zu sein, wenn sie wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt worden sind, wenn sie wiederholt gegen die Verhaltenspflichten verstossen haben oder wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung dies erfordert. Ähnlich ist die Tätigkeit der Privatdetektive geregelt. Nach gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Türstehern und Partygästen hat die Diskussion über die Qualität privat erbrachter Sicherheitsdienstleistungen zugenommen.
Regelungsbedarf gegeben
Die FDP steht zusätzlichen Regelungen kritisch gegenüber. Im Bereich der öffentlichen Sicherheit machen sie aber Sinn, weil es um die Sicherheit von Personen geht. Verschiedene Kantone haben Regeln erlassen haben, die eine einwandfreie Geschäftsführung privater Sicherheitsunternehmen gewährleisten sollen. Da gerade grössere Unternehmen kantonsübergreifend tätig sind, sollten die unterschiedlichen kantonalen Regelungen einander angeglichen werden.
Bundeslösung gescheitert
Nachdem eine Lösung auf Bundesebene 2011 im Ständerat gescheitert war, erarbeitete die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ein Konkordat, das allen Kantonen zum Beitritt offensteht. Allerdings ist dieses Konkordat löchrig wie ein Käse. Mehrere Kantone, darunter Bern, Schwyz und Zug entschieden sich gegen einen Beitritt. Das Konkordat setzt auf eine umfassende Überprüfung der Unternehmen wie auch der einzelnen Sicherheitsangestellten vor Bewilligungserteilung und auch bei einer Verlängerung. Eine detaillierte Regelung ist für Zürich allerdings nicht notwendig. Im Falle eines Beitritts zum Konkordat wären Doppelspurigkeiten zur Folge, z.B. bei den Regeln zum Tragen von Waffen oder zum Anwenden von Zwang oder betreffend Führen von Hunden. Dies wiederum würde die Vollzugskosten steigern.
Kantonale Lösung
Der Kantonsrat hat das Heft selbst in die Hand genommen und eine schlanke und praktikable Alternative erarbeitet, welche die FDP unterstützt. Die Lösung setzt auf kantonaler Stufe eine Bewilligungspflicht für Sicherheitsunternehmen voraus. Die Unternehmen sind in der Verantwortung, dass ihre Sicherheitsangestellten die geforderten Voraussetzungen für einen Mindestqualitätsstandard erfüllen. Dazu braucht es kein neues Gesetz. Anpassungen im Polizeigesetz und im Gastgewerbegesetz genügen. Sowohl für die Behörden wie auch für die Unternehmen wird der administrative Aufwand geringer ausfallen als bei der umfassenden Konkordatslösung.
Dieter Kläy, Kantonsrat (FDP)