Dieter Kläy
Dieter Kläy

Das Gewerbe entlasten

14.09.2017

Kürzlich hat der Kantonsrat eine Revision des Verkehrsabgabengesetzes angestossen und vier Vorstösse zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Ziel ist es die Höhe der Verkehrsabgaben zu revidieren. Im Kanton Zürich werden die Fahrzeugsteuern nach Hubraum und Gewicht berechnet. Sparsame und leichte Fahrzeuge sollen weniger belastet werden als grössere und schwerer Fahrzeuge. Besonders für gewerbliche Fahrzeuge äussert sich das in Mehrkosten. KMU mit älteren Lieferwagen bis 3,5 Tonnen werden stärker zur Kasse gebeten als früher. Das ist ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Kantonen mit tieferen Verkehrsabgaben. Weil gewerbliche Fahrzeuge in anderen Kantonen eingelöst werden, entgehen dem Kanton Zürich Einnahmen. Die FDP unterstützt eine Revision des Verkehrsabgabengesetzes. Vier Vorschläge stehen zur Diskussion.   

Verlängerung des Ökobonus

Das Verkehrsabgabengesetz belohnt sparsame und leichte Fahrzeuge mit tiefen Abgaben. Besonders effiziente Fahrzeuge werden zusätzlich durch einen befristeten Rabatt entlastet. Auch für gewerblich genutzte Lieferwagen ist in den Übergangsbestimmungen ein solcher Ökobonus während vier Jahren vorgesehen. Dieser soll jetzt auf 10 Jahre verlängert werden. Für Gewerbebetriebe ist der Kauf eines neuen Lieferwagens eine grosse Investition. Zudem ist die Jahreskilometerleistung meist geringer als bei einem Personenwagen. Mit einer Verlängerung des Ökobonus kann diesem Umstand auf eine faire Art Rechnung getragen werden.

Reduktion für Lastwagen

Ein zweiter Vorstoss will für Lastwagen eine Reduktion erzielen. Vor allem Unternehmungen und KMU-Betriebe, welche Lastwagen, schwere Sattelschlepper und Gesellschaftswagen im Kanton Zürich eingelöst haben und diese für ihre Arbeitseinsätze und/oder Transporte benötigen, sind stark von erhöhten Abgaben betroffen. Mit dieser Idee kann dem Trend entgegengewirkt werden, dass solcherart Fahrzeuge in anderen Kantonen immatrikuliert werden.

Gleichlange Spiesse mit dem öV

Heute sind die ausschliesslich im fahrplanmässigen öffentlichen Linienverkehr verwendeten Motorfahrzeuge und deren Anhänger von Verkehrsabgaben befreit, was eine verdeckte Subventionierung ist, da diese Fahrzeuge die Strasseninfrastruktur ebenso belasten wie der private und gewerbliche Verkehr. Es gibt keinen sachlichen Grund, die gleichen Fahrzeuge, die im öffentlichen Linienverkehr eingesetzt sind, gegenüber privaten Fahrzeugen von der Verkehrsabgabenpflicht zu befreien. Trolleybusse und ihre Anhänger sollen hingegen wie elektrisch betriebene Fahrzeuge als ökologischer Anreiz abgabebefreit bleiben.

Vorübergehende Pauschalreduktion

Ein weiterer Vorstoss fordert eine 20%-Reduktion der Verkehrsabgaben. Allerdings muss diese nach Auffassung der FDP zeitlich limitiert sein. Der jährlich geäufnete Strassenfonds soll in den nächsten Jahren bis Ende 2020 auf rund 1,5 Milliarden Franken steigen. 2015 wies er einen Saldo von knapp einer Milliarde aus. Die Erträge aus der kantonalen Verkehrsabgabe liegen derzeit in der Grössenordnung von jährlich 325 – 334 Mio. Franken. Eine Reduktion der Verkehrsabgaben von 20% bedeutet, dass dem Strassenfonds jährlich 65 Mio. bis 67 Mio. Franken weniger zufliessen. Der Fondsbestand wird durch die Reduktion jährlich immer noch um rund 35 Mio. Franken zunehmen. Das ist vertretbar.

Dieter Kläy, Kantonsrat FDP