Das Potenzial nutzen
14.03.2025
Derzeit verlassen mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt, als neue dazukommen. Die Folge ist ein wachsender Fachkräftemangel bei Unternehmen. Gleichzeitig liegt mit Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen oder Personen mit Status S ein Potenzial von Arbeitskräften brach, das für den Arbeitsmarkt interessant sein kann.
Die Erwerbstätigenquote von Personen mit Status S konnte per Ende 2024 nicht wie geplant auf 40% erhöht werden. Wenige Kantone haben das Ziel des Bundesrates von 40% erreicht, die meisten liegen noch darunter. Aber sie steigt derzeit kontinuierlich und der Trend stimmt. Personen mit Schutzstatus S, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene wollen grundsätzlich arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Sie bringen Fähigkeiten mit, die auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gefragt sein könnten. Klein- und Mittelberiebe spielen dabei eine zentrale Rolle.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Zielvorgabe des Bundesrates, mehr vorläufig Aufgenommene Flüchtlinge und Personen mit Status S in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit das aber auch nachhaltig gelingt, sind eine Reihe von Massnahmen notwendig.
Von der Bewilligungspflicht zum einfachen Meldeverfahren
Um die Arbeitsmarktintegration von Schutzbedürftigen fördern zu können, sind Erleichterungen für Unternehmen geplant. Für erwerbstätige Schutzbedürftige soll ein Anspruch auf einen Kantonswechsel sowie eine Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung geschaffen werden. Für Personen mit Status S soll die bisher geltende Bewilligungspflicht für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Weiter soll es eine Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss geben. In der Schweiz ausgebildete Ausländerinnen und Ausländern soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden.
Bessere Arbeitsvermittlung
Diese Erleichterungen, die der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst, befreien aber nicht von Voraussetzungen, die auf Seiten Betroffener gelten. Eine wichtige Massnahme ist eine bessere Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Mit der Strategie öffentliche Arbeitsvermittlung 2030 soll eine rasche und dauerhafte Eingliederung der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt erfolgen. Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren beraten Stellensuchende bei der arbeitsmarktlichen Reintegration, vermitteln ihnen offene Stellen und unterstützen Arbeitgebende bei der Stellenbesetzung. Notwendig ist auch die Möglichkeit zur Verpflichtung zur Teilnahme an Massnahmen der beruflichen Integration sowie die Durchführung regionaler und kantonaler Austauschtreffen zwischen den staatlichen Stellen der Integrationsförderung, Sozialhilfe, der öffentlichen Arbeitsvermittlung und den Branchen und Arbeitgebenden.
Bildungsbereich
Im Bildungsbereich gibt es Projekte zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, welche die berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen oder Personen mit Schutzstatus S unterstützen. Da vor allem die Langzeitpflege vom Fachkräftemangel besonders betroffen ist, sollen Teilnehmende Berufserfahrung sammeln, damit sie entweder eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen oder ein Diplom als Pflegehilfskraft erlangen können. Ziel ist die nachhaltige berufliche Integration zum Beispiel im Pflegebereich.
Hilfe für die Unternehmen
Entscheidende Partner in einer verbesserten Arbeitsvermittlung sind die Unternehmen. Gewisse Branchen haben das Bedürfnis, schnell an neue und qualifizierte Arbeitskräfte zu kommen. Fundierte Sprachkenntnisse in der jeweiligen Landessprache, entsprechende Fachkenntnisse und das Interesse, sich weiterbilden zu wollen, sind entscheidende Voraussetzungen, die es auch einer KMU-Inhaberin oder einem KMU-Inhaber erleichtert, einer Bewerberin oder einem Bewerber eine Chance zu bieten. Die Unternehmen selbst benötigen eine gewisse Planungssicherheit. Sollte der Statuts-S dereinst ausser Kraft gesetzt werden und die Betroffenen zurück in die Ukraine kehren müssen, brauchen die Firmen eine Reaktionszeit von mindestens einem Jahr.
Kasten
Vom Bewilligungsverfahren zur einfachen Meldepflicht
Bis zum 2. Juni 2025 läuft eine Vernehmlassung zu einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Der Bundesrat will die Arbeitsmarktintegration von Schutzbedürftigen fördern. Dazu sollen ein Anspruch auf Kantonswechsel für erwerbstätige Schutzbedürftige sowie eine Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung geschaffen werden. Zudem soll die Bewilligungspflicht für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Personen mit Schutzstatus S in eine Meldepflicht umgewandelt werden. Weiter soll die Teilnahmepflicht an Massnahmen mit dem Ziel der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung auch auf schutzbedürftige Personen ausgeweitet werden.
Dieter Kläy, Ressortleiter