Dieter Kläy
Dieter Kläy

Der sgv lehnt die Rasa-Initiative ab

04.11.2016

Die Volksinitiative "Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten" (Rasa-Initiative) wurde im Oktober 2015 eingereicht und verlangt die ersatzlose Streichung der Artikel 121a und 197 Ziffer 11 der Bundesverfassung (BV) (Masseneinwanderungsinitiative). Hauptziel der Initiantinnen und Initianten ist es, die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union (EU) zu erhalten. Falls die Umsetzung von Artikel 121a BV diese gefährden, sollen Volk und Stände über den Fortbestand des Freizügigkeitsabkommens und damit der bilateralen Verträge entscheiden.

 

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die RASA-Initiative ab. Aus staats-und demokratie-politischen Gründen ist es nicht opportun, nach etwas mehr als zwei Jahren den Volksentscheid zur Masseneinwanderungsinitiative in Frage zu stellen und wieder rückgängig zu machen. Zwar hat der sgv die Masseneinwanderungsinitiative abgelehnt und im Hinblick auf die damalige Abstimmung vom 9. Februar 2014 bekämpft, akzeptiert aber den vom Souverän gefällten Mehrheitsentscheid. Nach so kurzer Zeit drängt sich kein neuer Entscheid auf.

 

Direkter Gegenvorschlag des Bundesrates

 

Der Bundesrat, lehnt die Rasa-Initiative ebenfalls ab, spricht sich aber für einen direkten Gegenentwurf aus. Allerdings lässt er sich zum heutigen Zeitpunkt nicht in die Karten schauen und will inhaltlich einen Entscheid erst dann fällen, wenn das Parlament seinen Entscheid zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels gefällt hat. Der Nationalrat hat in der Herbstsession einen Entscheid gefällt und den Inländervorrang light beschlossen. Der Ständerat will diese Umsetzung der MEI verschärfen und voraussichtlich in der Wintersession 2016 einen Entscheid fällen. Gestützt auf dieses Ergebnis wird der Bundesrat dem Parlament innerhalb der gesetzlichen Frist bis am 27. April 2017 eine Botschaft vorlegen und seine Präferenz betreffend direkten Gegenvorschlag darlegen. Möglichkeiten gibt es mehrere. Beispielsweise könnte der Verweis auf die Kontingente und Höchstzahlen aus der Verfassung gestrichen werden. Was bleiben würde wäre die Forderung nach einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung. Möglich ist auch, die bilateralen Verträge auf Verfassungsstufe zu verankern und ihnen einen Vorrang zu geben, um den Konflikt mit der EU zu umgehen. Dies allerdings wäre ein Präzedenzfall, Staatsverträge verfassungsrechtlich abzusichern. Drittens könnte die Verfassung mit einem Artikel zum Verhältnis der Schweiz zu Europa ergänzt werden.  

 

sgv fordert unbürokratische Umsetzung der MEI

 

Den vom Bundesrat angekündigten direkten Gegenvorschlag zur RASA-Initiative will der sgv erst dann prüfen, wenn der genaue Wortlaut vorliegt. Der sgv hat sich in der Vergangenheit aber schon verschiedentlich für die bilateralen Verträge ausgesprochen. Er befürwortet deshalb grundsätzlich das Engagement des Bundesrates für die bilateralen Verträge.

Der sgv begrüsst hingegen den vom Nationalrat eingeschlagenen unbürokratischen Weg zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Die durch den Nationalrat in der Herbstsession beschlossene Grundstossrichtung stimmt. Der Verzicht auch fixe Kontingente und die Steuerung der Zuwanderung über die Stärkung des Inländervorrangs sind der richtige Weg. In der Praxis ist nur eine niederschwellige und unbürokratische Meldepflicht tauglich. Offene Stellen sollen dem RAV ohne Anspruch auf RAV-Exklusivität gemeldet werden müssen. Ein Widerspruchs-recht der Behörden bei der Besetzung offener Stellen lehnt der sgv ab. Mit dem jetzt vorliegenden Umsetzungsvorschlag kann die Arbeitsmarktintegration von Inländern verbessert werden. Dies darf jedoch nicht in eine versteckte Regulierung des Arbeitsmarktes münden. 

 

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

 

 

Zur RASA-Initiative

Gemäss Initiativkomitee ist die RASA-Initiative eine Reaktion auf die am 9. Februar 2014 angenommene Masseneinwanderungsinitiative und deren „unvorhersehbare und inakzeptable Konsequenzen“. Ziel ist gemäss Initiativkomitee die Erhaltung der Bilateralen Verträge mit der Europäischen Union einschliesslich der Personenfreizügigkeit. Ein klar geregeltes und vorteilhaftes Verhältnis mit der Europäischen Union sei Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz