Dieter Kläy
Dieter Kläy

Die Kultur fördern - nicht Bürokratie

20.09.2019

Mit der Kulturbotschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in einer Förderperiode von jeweils vier Jahren. Soeben ist die Vernehmlassung für die Jahre 2021–2024 zu Ende gegangen. Der sgv lehnt die Auflagen im Filmgesetz ab.  

Die kulturpolitische Stossrichtung der Förderperiode 2021-2024 folgt der Kulturbotschaft 2016–2020. Die drei bestehenden strategischen Handlungsachsen «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» sollen beibehalten werden. Die in der aktuellen Förderperiode eingeführten Massnahmen werden fortgesetzt und punktuell weiterentwickelt. Zur Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes in den Jahren 2021–2024 beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 942,8 Millionen Franken. Dies entspricht rund 0,3 Prozent der Bundesausgaben. Der geplante Zahlungsrahmen von fast CHF 943 Mio. ist im Vergleich zur Förderperiode 2016-2019 um fast 2% höher. Bereits die Kulturbotschaft 2016 – 2019 beinhaltete ein Wachstum von rund 3%.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv anerkennt künstlerisches Schaffen, lehnt aber die übertriebenen regulatorischen Auflagen, die mit der vorliegenden Kulturbotschaft 2021-2024 verbunden sind, ab. Leistungsvereinbarungen mit gewinnstrebigen Unternehmen oder mit Institutionen, die im Besitz von gewinnstrebigen Unternehmen sind oder unter deren Einfluss stehen, sollen verboten werden. Ein solches Verbot kann neue Zusammenarbeitsformen zwischen Kultur und Wirtschaft verhindern. Weiter sind im Filmgesetz Quotenregelungen geplant. Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, sollen verpflichtet werden, 30% ihres Angebots europäischen Filmen vorzubehalten. Eine solche Quotenregelungen ist abzulehnen. Fernmeldedienstanbieter sollen gesetzlich nicht dazu verpflichtet werden, mittels Ko-Produktionen und Ankauf von Rechten Filmförderung zu betreiben.

Auch die geplanten Ersatzabgaben lehnt der sgv ab. Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, müssen jährlich 4% ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine entsprechende Ersatzabgabe bezahlen. Eine solche Ersatzabgabe greift stark in die unternehmerische Freiheit ein. In der Praxis führt dies zu ungleichlangen Spiessen und benachteiligt Schweizer Anbieter gegenüber ausländischen.

Regulierungen angedacht sind auch bei Registrierungs- und Berichterstattungspflichten. Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, müssen sich in ein öffentliches Register des Bundes eintragen. Sie sind verpflichtet, jährlich dem Bundesamt für Kultur BAK einen Bericht abzuliefern, aus dem hervorgeht, ob und wie die Quoten-Verpflichtungen erfüllt worden sind. Derartige Auflagen führen sowohl bei den betroffenen Firmen wie auch beim BAK zu Mehraufwand.

Dieter Kläy, Ressortleiter