Die Marktgasse nicht überregulieren
27.07.2016
Ein Postulat fordert den Stadtrat auf „alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, um die Einkaufsattraktivität der Altstadt Winterthur wiederherzustellen, respektive zu erhalten“. Diese sei in letzter Zeit durch Stände massiv beeinträchtigt worden. Die Beschränkung soll namentlich durch eine substantielle Einschränkung von Sammelaktionen und Strassendarbietungen speziell zwischen Kasinostrasse und Justitia Brunnen geschehen. Ziel sei, die massive Beeinträchtigung der Einkaufsattraktivität der Altstadt zu verhindern. Nebst der Reduktion werden verbindliche Anstands- und Nutzungsregeln gefordert ohne dass klar wird, wie diese durchgesetzt werden sollen.
Druck für diese Forderung kommt aus dem Altstadtgewerbe. Das ist zwar verständlich und nachvollziehbar. Die Forderung dürfte aber in der Praxis nur schwierig umzusetzen sein oder die Szene ganz einfach verlagern, wovon sich andere Altstadtgeschäfte gestört fühlen könnten.
Grundsätzlich ist das Bewilligungsprozedere für Standaktionen jeglicher Art genügend klar definiert. Insgesamt gibt es in der Marktgasse und auf dem Neumarkt 16 Standplätze. Die Anzahl Personen am Stand ist geregelt sowie der Radius, in welchem sie am Stand tätig sein dürfen.
Nicht erfasst werden Unterschriftensammlungen ohne Standinfrastruktur und das Verteilen von Flugblättern. Sie sind ohnehin ohne Bewilligung auf öffentlichem Grund möglich. Diesbezüglich laufen die Forderungen der Postulanten ins Leere.
Das Haupthindernis für eine Einschränkung dürften die verfassungsmässig garantierten Grundrechte sein. Die Stadt wird den öffentlichen Grund nicht selektiv an jene Kreise vergeben können, die sich z.B. ruhig oder anpassend verhalten und andere, die weniger erwünscht sind, konsequent ausschliessen dürfen. Wenn die Stadt zu wenig Personal hat, die heutigen Regelungen durchzusetzen, werden zusätzliche Regulierungen erst recht nicht durchgesetzt werden können.
Der einzig gangbare Weg dürfte in der Reduktion der Anzahl Standplätze liegen, was aber alle Organisationen gleichermassen treffen wird, insbesondere die rund 12 politischen Parteien während der verschiedenen Wahl- und Abstimmungskämpfe. Ein solcher Schritt müsste gut durchdacht und begründet werden. Ob dann jene, die primär die Aufmerksamkeit des Altstadtgewerbes auf sich ziehen, weniger präsent sein werden, ist sehr fraglich. Es besteht die Gefahr, dass die falschen keinen Standplatz zugesprochen bekommen. Aus diesen Gründen hat die FDP den Vorstoss nicht mit unterzeichnet.
Dieter Kläy, Präsident FDP Winterthur