Dieter Kläy
Dieter Kläy

Die richtige Massnahme zur richtigen Zeit

13.06.2025

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts im Bereich der Telearbeit. Sie kommt sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch Arbeitgebenden entgegen.

Homeoffice hat in der Corona-Zeit einen wahren Boom erfahren. Auch Jahre später noch ist die Telearbeit zu Hause am Computer attraktiv. Ausgangspunkt für die vorliegende Gesetzesänderung war eine parlamentarische Initiative des damaligen Aargauer Nationalrats Thierry Burkart aus dem Jahr 2016, der lange vor der Coronakrise ein steigendes Bedürfnis nach mehr Flexibilität im Arbeitsrecht auch zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erkannte. Die Forderung nach einer Modernisierung des Arbeitsrechts umfasst neu einen Zeitraum von 17 Stunden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen können. Gelegentliche Arbeitsleistungen von kurzer Dauer sollen die Ruhezeit nicht unterbrechen. Keine Bewilligung erforderlich sein soll für Sonntagsarbeit, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen können, in ihrer Wohnung erbracht wird.

Konkrete Liberalisierungen vorgeschlagen

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates erarbeitete einen konkreten Erlass, den der sgv 2024 in der Vernehmlassung unterstützt hatte. Die Vorlage sieht nun definitiv für Arbeitnehmende in Telearbeit, die oder deren Vertretungen eine diesbezügliche Regelung mit ihrem Arbeitgeber treffen, einige Liberalisierungen vor. Die maximale Zeitspanne, innert welcher die Arbeit geleistet werden kann, soll von 14 auf 17 Stunden erhöht und gelegentliche Arbeitseinsätze aus eigenem Antrieb an Sonntagen erlaubt werden. Die Mindestruhezeit wird von 11 auf 9 Stunden verkürzt.

Der Bundesrat unterstützt mehrheitlich die Vorschläge der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates für flexiblere Arbeits- und Ruhezeitregeln bei der Telearbeit. Er hat seine Stellungnahme zum Entwurf der Kommission verabschiedet und beantragt neben einem eingeschränkteren Geltungsbereich zusätzliche Anpassungen im Obligationenrecht.

Zum Nutzen der Arbeitnehmenden

Nach Auffassung des sgv ist eine Flexibilisierung des geltenden Arbeitsrechts notwendig, um neuen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insbesondere mit Blick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit gerecht zu werden. Telearbeit und Homeoffice gehören heute in vielen Branchen zum Arbeitsalltag. Die Vorlage entspricht den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung in der Arbeitswelt, und nimmt den Wunsch vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit familiären Pflichten auf, flexibler arbeiten zu dürfen.

Für die Schweizer Volkswirtschaft ist der flexible Arbeitsmarkt ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Die Arbeitspartizipation ist hoch, die Arbeitslosigkeit vergleichsweise tief. Dennoch herrscht Fach- und Arbeitskräftemangel. Eine Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeitregeln bei der Telearbeit kommt deshalb zur richtigen Zeit. Der sgv fordert seit Jahren mehr Flexibilität im Arbeitsrecht und unterstützt die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer in Absprache mit der Arbeitgeberin ihre Arbeitsleistung ausserhalb des Betriebes erbringen können. Ein Antrag von SP und Grünen, nicht auf die Vorlage einzutreten, ist abzulehnen. Fraglich ist die Forderung nach einem Recht auf Nichterreichbarkeit. Aus Sicht das sgv ist diese unnötig.

Dieter Kläy, Ressortleiter