Dieter Kläy
Dieter Kläy

Ehrlichkeit soll belohnt werden

18.10.2018

In der laufenden Diskussion um den Observationsartikel, der Ende November zur Abstimmung kommt, gehen die Wogen hoch. So wird behauptet, dass man künftig mit Drohnen in die Schlafzimmer gucken und Versicherte in den eigenen vier Wänden bespitzeln darf. Das trifft nicht zu. Das Gesetz erlaubt Observationen an allgemein zugänglichen Orten sowie an Orten, die von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sind. Im Vordergrund steht bei der Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) nicht die Bespitzelung, sondern es geht um Ehrlichkeit. Diese soll geschützt werden.

Versicherungsbetrug wirksam bekämpfen

Zum Schutz der Versicherungen und der Prämienzahler ist es wichtig, dass Versicherungsbetrug wirksam bekämpft wird. Den Versicherern stehen hierzu verschiedene Instrumente zur Verfügung, die sie seit langer Zeit erfolgreich einsetzen. Meistens handelt es sich dabei um Abklärungen, die im Hintergrund ablaufen. In Einzelfällen sind die Versicherer aber darauf angewiesen, mutmassliche Versicherungsbetrüger observieren zu lassen. Bis zu einem im Oktober 2016 gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), taten sie dies mit Erfolg.

Doch nach einem EGMR-Entscheid vom 18. Oktober 2016 mussten die Observationen eingestellt werden. Gerügt wurde vom Gericht, dass eine ausreichende Rechtsgrundlage fehlt. In der Folge wurde eine Gesetzesvorlage erarbeitet, die es den Versicherern erlaubt, bei konkretem Verdacht verdeckte Observationen durchzuführen. Dabei sollen Bild- und Tonaufnahmen gemacht und es sollen technische Instrumente zur Standortbestimmung (GPS-Sender) eingesetzt werden dürfen. Die Observation darf nur durchgeführt werden, wenn sich die überwachte Person an einem allgemein zugänglichen Ort befindet oder wenn ihr Aufenthaltsort von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar ist. Zudem braucht es für eine Observation einen konkreten Anfangsverdacht

Präventive Wirkung

Für die Annahme der Vorlage spricht, dass der Schaden, der durch Versicherungsbetrug entsteht, keinesfalls vernachlässigbar ist. Er treibt die Versicherungsprämien in die Höhe und untergräbt das Vertrauen in unsere Sozialwerke. Die Observation mutmasslicher Versicherungsbetrüger zahlt sich finanziell aus. Allein bei der Suva geht man davon aus, dass sich damit pro Jahr rund 5 Millionen Franken an ungerechtfertigten Leistungen einsparen lassen. Die Überwachung hat auch eine präventive Wirkung. Das Risiko, als Versicherungsbetrüger entlarvt zu werden, steigt. Je wirkungsvoller die Versicherer gegen Versicherungsbetrug vorgehen können, umso weniger Versicherte werden es wagen, sich ungerechtfertigte Leistungen zu erschleichen. Das wiederum nützt den Ehrlichen, die nicht für die Versicherungsbetrüger finanziell aufkommen müssen.

Scheitert die Vorlage, hätte zur Folge, dass Versicherungsbetrüger gar nicht mehr observiert werden dürften. Den daraus resultierenden Schaden hätten die ehrlichen Prämienzahler zu bezahlen. Deshalb am 25. November Ja zur Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG).

Dieter Kläy, Kantonsrat, FDP