Dieter Kläy
Dieter Kläy

Eine sinnvolle Vereinfachung

18.03.2016
National- und Ständerat haben einer Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens zugestimmt. Künftig sollen nicht nur einfache Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes, sondern auch ähnliche Verstösse gegen andere Gesetze mit Ordnungsbussen sanktioniert werden können. Nach heute geltendem Recht werden nur Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes und seit Oktober 2013 auch bestimmte Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes in einem einfachen Ordnungsbussenverfahren mit Bussen geahndet. Mit der in der Frühjahrssession verabschiedeten Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes soll das Ordnungsbussenverfahren für leicht feststellbare Bagatelldelikte ausgeweitet werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat diese Vorlage unterstützt. Bagatellübertretungen von Gesetzen sollen in einem einfachen und einheitlichen Verfahren mit durchgesetzt werden können. Insgesamt 17 Gesetze sind tangiert. Die Erweiterung umfasst das Ausländergesetz, das Asylgesetz, das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Nationalstrassenabgabegesetz, das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt, das Umweltschutzgesetz, das Lebensmittelgesetz, das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das Waldgesetz, das Jagdgesetz, das Bundesgesetz über die Fischerei und das Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden. Die einzelnen Tatbestände und die jeweiligen Bussen wird der Bundesrat in einer Verordnung festlegen. Die maximale Bussenhöhe bleibt bei 300 Franken. Insgesamt dürfte die Regel zu einer Entlastung der Strafbehörden und zu weniger Bürokratie führen.
Dieter Kläy, Ressortleiter