Dieter Kläy
Dieter Kläy

Eine vertane Chance

07.10.2022

Chance vertan

Der Ständerat hat in der Herbstsession die parlamentarische Initiative von Nationalrat Fabio Regazzi (Die Mitte, TI) «KMU von der Mediensteuer ausnehmen» abgelehnt. Damit ist der Vorstoss vom Tisch. Der Entscheid gibt der Volksinitiative «200 Franken sind genug!» Auftrieb.

Nach dem historisch knappen Abstimmungsresultat vom 14. Juni 2015, als sich landesweit eine hauchdünne Mehrheit von gerade mal 3000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) ausgesprochen hatte, sind immer wieder Versuche unternommen worden, die Unternehmen von der Mediensteuer zu befreien. Mit der Annahme des RTVG ist 2019 der Paradigmenwechsel eingeführt worden. Alle Unternehmen mit einem Umsatz von 500'000.- oder mehr sind mediensteuerpflichtig. Die Möglichkeit zur Abmeldung ist gestrichen worden.   

KMU entlasten

Die parlamentarische Initiative von Fabio Regazzi (Die Mitte, TI) «KMU von der Mediensteuer ausnehmen» fordert, Artikel 68 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) sowie, soweit nötig, die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Erlasse seien dahingehend zu ändern, dass nur noch Unternehmen mit 250 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Vollzeitstellen) die Abgabe für Radio und Fernsehen zu entrichten haben. Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind von der Abgabe zu befreien. Dabei werden Lernende nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angerechnet.

Sowohl die nationalrätliche vorberatende Kommission als auch der Nationalrat selbst hatten den Vorstoss unterstützt. Einmal mehr bremste der Ständerat mit der Begründung, dass die meisten KMU sowieso keine Mediensteuer bezahlen, weil sie die Umsatzgrenze nicht erreichen. Diese Begründung ist fadenscheinig. Rein sachlich betrachtet können nur natürliche Personen Radio, Fernsehen und andere Medien konsumieren, nicht aber juristische Personen wie z.B. Unternehmen. Da seit 1. Januar 2019 sowieso fast alle Haushalte in der Schweiz mediensteuerpflichtig sind, wird mit dem geltenden System einer generell geforderten Abgabepflicht für Firmen ab einer Umsatzgrenze von 500 000 Franken eine Doppelbesteuerung zugelassen, die nicht gerechtfertigt ist. Zudem ist die Anbindung der Mediensteuer an den Umsatz ungerecht. Viele KMU erzielen zwar hohe Umsätze, weisen aber nur tiefe Margen aus und werden deshalb besonders stark durch die Mediensteuer belastet. Die Grenze von 250 Mitarbeitenden ist eine gängige Definition für KMU und damit breit akzeptiert. In der für KMU ausserordentlich heraufordernden Pandemielage wäre es wichtig, ein Zeichen der Entlastung zu setzen.

Auftrieb für die SRG-Initiative «200 Franken sind genug!»

Mit dem Nein des Ständerates rückt die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» in den Fokus der Diskussion. Diese fordert, die heute weltweit höchsten geräteunabhängigen Zwangsgebühren für die SRG von 335 Franken pro Jahr und Haushalt auf 200 Franken beschränken; sämtliche Unternehmungen und Gewerbebetriebe – gleich welchen Umsatzes – von jeder SRG-Abgabe befreien um damit die ungerechte Doppelbesteuerung zu beseitigen, weil heute Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in ihrem privaten Haushalt wie in ihrer Firma Mediensteuer bezahlen müssen. Im Medienbereich braucht es mehr Markt und weniger Staat – helfen Sie ab Juni mit Ihrer Unterschrift mit, dass die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger selber entscheiden können, welches Radio und Fernsehen sie finanzieren wollen.

Dieter Kläy, Ressortleiter