Dieter Kläy
Dieter Kläy

Eingriff in den Arbeitsmarkt

18.03.2016
Der Nationalrat hat die Obergrenze des Geldbetrags der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz von bisher 5000 auf 30000 Franken erhöht. Der Schweizerische Gewerbeverband lehnt diese Massnahme ab.
 
Die seit 1. Juni 2004 geltenden Flankierenden Massnahmen (FlaM) schützen in- und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die Arbeitsbedingungen. Im Rahmen der FlaM wird der Arbeitsmarkt beobachtet und die Einhaltung der Arbeitsbedingungen kontrolliert. Bei Missbräuchen können Massnahmen auf individueller und genereller Ebene ergriffen werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv steht hinter den Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, hat sich aber stets gegen ihre Ausweitung gewehrt.
Willkürliche Erhöhung der Verwaltungssanktion
Nachdem der Bundesrat am 4. März 2016 eine Botschaft zu Händen des Parlaments verabschiedet hat, wonach ein Normalarbeitsvertrag (NAV) auch dann verlängert werden kann, wenn blosse Hinweise vorliegen, dass es ohne den NAV zu erneuten Missbräuchen kommen könnte, hat in der heute zu Ende gehenden Frühjahrssession der Nationalrat das Entsendegesetz verschärft. Die Obergrenze des Geldbetrags für Verwaltungssanktionen wegen Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen wird von 5000 Franken auf 30 000 Franken erhöht. Angeblich soll dadurch die Wirksamkeit der Sanktion und die Durchsetzung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat diese Erhöhung bereits in der Vernehmlassung abgelehnt. Wie viele Missbräuche und Verstösse in welchem Schweregrad festgestellt werden, lässt sich nicht genau beziffern. Das SECO war erklärtermassen nicht in der Lage, Fallzahlen und konkrete Hinweise betreffend Anzahl der Bussen, Höhe, Begründung sowie die Tatbestände zu geben. Auch der Betrag ist nicht erklärbar. Er hätte ebenso 20‘000, 50‘000 oder 100‘000 Franken sein können. Was abschreckend wirkt, ist sehr individuell.
Staatlicher Eingriff in den Arbeitsmarkt
Eigentlich geht es bei dieser Massnahme nicht um die Personenfreizügigkeit, sondern um einen weiteren staatlichen Eingriff in den Arbeitsmarkt. Entgegen den ursprünglichen Befürchtungen hat die Einführung der Personenfreizügigkeit zu keinem generellen Lohndruck geführt. Zudem ist noch nicht einmal klar, wie die von Volk und Ständen angenommene Masseneinwanderungsinitiative konkret umgesetzt wird. Die Botschaft des Bundesrates liegt jetzt zwar seit ein paar Tagen auf dem Tisch, doch eine abschliessende Beurteilung ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
 
Durchsetzung fraglich
Aus rechtsstaatlichen Überlegungen sollte jede neue Regelung, die geschaffen wird, auch durchgesetzt werden können. Hier stellt sich aber die Frage, ob Dienstleister aus dem Ausland, welche gegen die flankierenden Massnahmen verstossen, wirklich mit der Busse  belangt werden können. Die Schweizer Unternehmen werden sicher belangt. Ungleichlange Spiesse drohen.
 
Zusätzliche Verschärfung
Mit einem Zusatzantrag der CVP ist eine Verschärfung betreffend Verlängerung von Normalarbeitsverträgen ins Obligationenrecht aufgenommen worden. Wird wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn in einem Normalarbeitsvertrag verstossen oder liegen Hinweise vor, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen führen kann, so kann die zuständige Behörde den Normalarbeitsvertrag auf Antrag der tripartiten Kommission befristet verlängern. Die Massnahme betrifft die Kantone Genf, Jura, Wallis und Tessin, die Normalarbeitsverträge erlassen haben. Das Parlament hat sich hier überrumpeln lassen. Diese Regelung öffnet Spekulationen Tür und Tor und muss im Ständerat bekämpft werden.
Immer mehr Regulierung
Isoliert mag die einzelne Massnahme noch so harmlos daherkommen, in der Gesamtheit aller angedachten Arbeitsmarktregulierungen wirkt sie wie Gift. Seit ein paar Jahren wird der Arbeitsmarkt regelrecht mit Interventionen aller Art überschwemmt. Die Mindestlohninitiative und die 1:12-Initiative konnten erfolgreich bekämpft werden. Vieles kommt aber auch aus der Verwaltung wie z.B. die Aktienrechtsreform mit der Quotenregelung in den Verwaltungsräten oder die Revision des Gleichstellungsgesetzes mit den Lohnkontrollen. Wachsamkeit ist angesagt. 
Dieter Kläy, Ressortleiter