Entscheid im Interesse Winterthurs und der Gemeinden
26.07.2018
Ein wichtiges Geschäft hat der Kantonsrat vor den Sommerferien noch im Sinne der Stadt Winterthur und der übrigen Gemeinden entschieden. Auf einen Antrag des Regierungsrates, 56 Mio. Franken Ausgleichszahlungen auf die Zahler- und Nehmergemeinden abzuschieben, ist er gar nicht erst eingetreten. Winterthur bleibt von Beitragsausfällen in Millionenhöhe verschont.
Regierungsrat forderte Opfersymmetrie
Als Teil seines Sparprogramms Lü 16 (Leistungsüberprüfung 16) beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Hauptinstrument des Finanzausgleichs ist der Ressourcenausgleich, der die Verminderung der Ressourcenunterschiede zwischen den Gemeinden bezweckt. Durch die Ausgleichsbeiträge und Abschöpfungen wird erreicht, dass finanzschwache Gemeinden die Steuerfüsse senken können und finanzstarke Gemeinden die Steuerfüsse anheben müssen. Die Ressourcenzuschüsse stellen sicher, dass die Steuerkraft pro Kopf mindestens 95% des Kantonsmittels beträgt (Zuschussgrenze). Die Ressourcenabschöpfung erfolgt bei Gemeinden, deren relative Steuerkraft das Kantonsmittel um mehr als 10% übersteigt (Abschöpfungsgrenze). Dadurch tragen finanzstarken Gemeinden zur Finanzierung des Finanzausgleichs bei. Im Sinne einer Opfersymmetrie wollte der Regierungsrat die Zuschussgrenze und die Abschöpfungsgrenze anpassen mit der Konsequenz, dass Empfängergemeinden weniger Mittel erhalten und Gebergemeinden mehr in den Finanzausgleichstopf hätten zahlen müssen. Der Kanton hätte sich so um 56 Mio. entlasten können.
Kantonsrat schräubelt nicht am Volksentscheid
Der innerkantonale Finanzausgleich wurde im Mai 2011 in einer kantonalen Volksabstimmung mit 74% der Stimmen gutgeheissen. Am damals vom Souverän beschlossenen Kompromiss, wieviel die reicheren Gemeinden abgeben und die ärmeren Gemeinden erhalten sollen, wollte der Regierungsrat schrauben und den Kantonshaushalt auf Kosten der Gemeinden um 56 Mio. entlasten. Die Vorlage war als reine Umverteilungsaktion konzipiert mit der Folge, dass Nehmergemeinden wie Winterthur willkürlich weniger aus dem Finanzausgleichstopf erhalten und Gebergemeinden mehr abliefern hätten sollen. Am Schluss wären sowieso die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Geprellten gewesen. Die Vorlage hätte wohl in der einen oder anderen Gemeinde Steuererhöhungen provoziert.
FDP für Solidarität zwischen den Gemeinden
Die FDP steht hinter dem innerkantonalen Finanzausgleich und dem Solidaritätsgedanken mit vernünftigen Ausgleichszahlungen durch den Kanton und zwischen den Gemeinden. Im Kantonsrat sitzen viele Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, ob aus Zahler- oder aus Nehmergemeinden. Die Umverteilungsvorlage des Regierungsrats war denn auch chancenlos, was der Regierungsrat – insbesondere die zuständige Regierungsrätin Jacqueline Fehr, eigentlich im Voraus hätte wissen müssen. Der Kantonsrat beschloss mit 162 gegen 0 Stimmen, nicht einmal auf die Vorlage einzutreten. Solche Ohrfeigen an den Regierungsrat sind zwar selten, zwischendurch aber nötig.
Dieter Kläy, Kantonsrat