Dieter Kläy
Dieter Kläy

Es braucht mehr B-Bewilligungen

10.08.2018

Im Herbst legt der Bundesrat jeweils die jährlichen Höchstzahlen (Kontingente) für Kurzaufenthalts- (L) und Aufenthaltsbewilligungen (B) zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Personen aus Drittstaaten sowie für Dienstleistungserbringer aus den EU/EFTA-Staaten mit Aufenthalt von über 120 Tagen fest. Für 2018 wurden die Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA auf das Niveau 2014 erhöht, was der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt hat. Ende 2017 waren die Drittstaatenkontingente zu 99% (Aufenthaltskontingente B) bzw. zu 87% (Kurzaufenthaltskontingente L) ausgeschöpft. Die Situation bei den Kurzaufenthaltskontingenten hat sich entspannt. Die Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA wurden 2017 zu je 100% beansprucht. Für diese standen keine zusätzlichen Reserven zur Verfügung.

Für 2018 zeichnet sich erneut eine anhaltend hohe Beanspruchung der B-Kontingente ab. Für die Zukunft geht der sgv davon aus, dass der Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten eher zunehmen wird. Dies hängt mit dem zunehmenden Fachkräftemangel zusammen und damit, dass mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt verlassen als neue dazu stossen werden. Die sich verändernden Prozesse in der Wirtschaft werden immer mehr Kompetenzen in der Digitalisierung erforderlich machen. Deshalb sind entsprechend B-Kontingente gefragt. Fachkräfte mit Kurzaufenthaltsbewilligung (L) werden diesen Wandel voraussichtlich nicht im gleichen Mass und kontinuierlich angehen können, da ihre Aufenthaltsfrist zu kurz bemessen ist. Die Höchstzahl für Angehörige aus Drittstaaten sollte für das Jahr 2019 angesichts der ungenügenden Anzahl an B-Bewilligungen und der damit verbundenen angespannten Situation um 500 Einheiten angehoben werden.

Dieter Kläy, Ressortleiter