Dieter Kläy
Dieter Kläy

FDP für gezielte Schwerpunkte in der Strafverfolgung

17.07.2012

Der aktuell laufende Prozess gegen den ehemaligen Anlagechef der kantonalen Beamtenversicherungskasse BVK und die damit verbundenen Vorwürfe wegen Korruption gegen seine Geschäftspartner, aber auch andere Fälle von Wirtschaftskriminalität zeigen, dass Behörden und Politik immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt werden.

Seit 2009 setzt der Regierungsrat Schwerpunkte in der Strafverfolgung. Erstmals hat er über den Zeitraum von 2009 bis 2012 Bericht erstattet und die Zielsetzungen bis 2015 formuliert. Mit der Festlegung solcher Schwerpunkte kann er auf Aufgaben, die
neu oder auf neuen Wegen anzugehen sind bzw. für die zusätzliche Mittel
bereitzustellen sind, reagieren. Die Bekämpfung der herkömmlichen Kriminalität
erleidet dadurch keinen Nachteil. Sie wird in der Regelstruktur weiter geführt.   

Wirtschaftskriminalität, Internetkriminalität, Gewaltbekämpfung

Wirtschaftskriminalität, Internetkriminalität sowie Gewaltschutz und Gewaltbekämpfung bilden die Schwerpunkte des Kantons für die kommenden vier Jahre. Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Internetkriminalität waren bereits in den vergangenen vier Jahren Schwerpunkte in der Strafverfolgung. Verschiedene Verbesserungen konnten erzielt werden. Neu wird gegen die Internetkriminalität ein gemeinsames Kompetenzzentrum von Justiz und Polizei geschaffen.

Viel mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit getreten ist häusliche Gewalt und die
Gewaltanwendung gegen Familienangehörige und Behördenmitglieder. Erfahrungen
zeigen, dass im Vorfeld schwerer zielgerichteter Gewaltdelikte immer wieder
Anzeichen auf eine mögliche Tatausführung hindeuten, die mit einem
systematischen Gefahrenmanagement allenfalls hätten identifiziert werden
können. Ein Beispiel dafür ist der Mordfall in Pfäffikon. Es macht deshalb Sinn,
einen speziellen Gewaltschutzdienst einzurichten und insbesondere der
Datenaustausch zwischen den Behörden zuzulassen, um frühzeitig Massnahmen zur
Verhinderung einleiten zu können. Übertriebener Datenschutz darf nicht zum
Täterschutz werden.  

Spektakulär sind die jüngsten Fälle von Wirtschaftskriminalität, die in den Medien ein grosses Echo finden. Eine effiziente, zielgerichtete Verfahrensführung in diesen
komplexen Fällen ist umso wichtiger, als rund die Hälfte aller grösseren Wirtschaftsfälle gesamtschweizerisch ab ca. 50'000.- Schaden im Kanton Zürich anfällt. Zudem muss von einer Dunkelziffer ausgegangen werden. Die Schwierigkeit liegt unter anderem darin, dass Delikte auf den ersten Blick schwer erkennbar sind und Schäden oft sehr spät erkannt werden. Dies macht die Beweisführung schwierig und führt zu grossen Aktenvolumen.

FDP hat früh Einfluss genommen

Die FDP unterstützt die Schwerpunktbildung des Regierungsrates in der Strafverfolgung. Häusliche Gewalt, Cyberkriminalität und Wirtschaftskriminalität sind nicht nur vorübergehende Phänomene, sondern haben das Potenzial, auch in Zukunft grossen Schaden anzurichten. Die Kantonsratsfraktion weist seit Jahren mittels Vorstössen gezielt auf diese Entwicklungen hin. Auf die zunehmende häusliche Gewalt hat die FDP zum Beispiel mit einer Motion zum Gewaltschutzgesetz geantwortet, das seit einigen Jahren in Kraft ist und die zielgerichtete Bekämpfung häuslicher Gewalt zulässt. Aber auch auf die Bedeutung der zunehmenden Internetkriminalität hat die FDP mit entsprechenden Vorstössen hingewiesen. Erfreulich ist, dass sich die Jugendkriminalität rückläufig bewegt. Ihre Bekämpfung war in den vergangenen Jahren ebenfalls ein Schwerpunktthema der Kantonsratsfraktion. 

Dieter Kläy, Kantonsrat