Fehlentwicklung in der Gebührenpolitik
19.02.2016
Zielsetzung der Abstimmungsvorlage über die Notariatsgebühren vom 28. Februar ist, die heute zu hohen Grundbuch-Gebühren um 0.5 Promille auf 1.0 Promille zu senken. Denn diese generieren den Notariaten jährlich einen Deckungsgrad von über 200 Prozent. Die zusätzlichen Mittel fliessen in die Staatskasse und dienen der Quersubventionierung anderer Bereiche. Auch nach der Senkung des Gebührensatzes beträgt der Deckungsgrad immer noch über 140 Prozent. Doch geht es bei dieser Vorlage im Grunde um viel Wichtigeres. Bei den Grundbuchgebühren handelt es sich nicht wie deklariert um reine Gebühren, sondern sie beinhalten einen nicht transparenten Steueranteil. Diese Fehlentwicklung gilt es zu bekämpfen. Es darf nicht zum Normalfall werden, dass sich der Staat an Gebühren „bereichert“ und diese zweckentfremdet nutzt, um andere Bereiche zu subventionieren. Eine Korrektur ist angezeigt. Ich empfehle der Änderung des Notariatsgesetzes zuzustimmen.
Dieter Kläy, Kantonsrat (FDP)