Dieter Kläy
Dieter Kläy

Folgen für die Schweiz

08.11.2019

Die Diskussion um den Brexit will kein Ende nehmen. Der Austritt Grossbritanniens aus der EU wird für die Schweiz auf jeden Fall Folgen haben.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU – unabhängig davon, ob dieser geordnet erfolgt oder nicht – werden die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) mit Bezug auf UK nicht mehr anwendbar sein. Sie müssen durch neue Rechtsgrundlagen ersetzt werden. Im Migrationsbereich betrifft dies das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und ihren Mitgliedstaaten über die Personenfreizügigkeit (FZA).

Angesichts der Rechtsunsicherheit, die mit dem Wegfall des FZA entsteht, soll ein durch den Bundesrat bereits 2018 beschlossenes Abkommen die Staatsangehörigen und Unternehmen beider Länder schützen. Das Abkommen bezieht sich auf alle schweizerischen und britischen Staatsangehörigen sowie ihre Familienangehörigen, die als Arbeitnehmende (einschliesslich Grenzgängerinnen und Grenzgänger), als Selbstständige (einschliesslich Grenzgängerinnen und Grenz-gänger), als Dienstleistungserbringende oder als nicht erwerbstätige Personen Rechte unter dem FZA erworben haben oder Anwartschaften geltend machen können. Dieses Abkommen ist nicht anwendbar auf britische und schweizerische Staatsangehörige, die nach dem Wegfall des FZA zwischen den beiden Staaten in den jeweils anderen Staat einreisen, sich dort aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten.

Ein zweites Abkommen findet auf Schweizer und UK-Staatsangehörige Anwendung, welche im Falle eines ungeordneten Austritts von UK aus der EU neu im jeweiligen Land zwecks Erwerbstätigkeit einwandern. Damit wird die Rekrutierung von Arbeitskräften aus UK erleichtert wird und die Schweiz stellt sicher, dass bei einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU für die Schweizer Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit besteht.

Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv ist diese Strategie sehr zu begrüssen. Sie bietet Gewähr, dass – wie auch immer der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU abläuft – die Interessen der Unternehmen und Arbeitnehmenden gewahrt werden können. Grossbritannien ist für die Schweiz ein wichtiger Handelspartner. Stabile und abschätzbare Beziehungen zwischen den beiden Ländern sind für die Zukunft wichtig.

Allerdings darf diese Strategie nicht auf Kosten der Drittstaatenkontingente umgesetzt werden. Diese dürfen nicht gekürzt werden.  

Dieter Kläy, Ressortleiter