Für fitte Winterthurer Kantonsspitäler
13.04.2017
Am 21. Mai befinden wir über die Verselbstständigung des Kantonsspitals Winterthur und der Psychiatrie Winterthur – ein JA zu den beiden Vorlagen ist ein JA zur sicheren Zukunft unserer Spitäler.
Mit Inkrafttreten des neuen Krankenversicherungsgesetzes haben sich die Rahmenbedingungen im Spitalwesen grundlegend geändert. Die Patientinnen und Patienten können ihr Spital frei wählen und die Spitalfinanzierung erfolgt über Fallpauschalen. Seither hat der Wettbewerb unter den Spitälern stark zugenommen – sowohl um Patienten als auch um qualifizierte Fachkräfte.
Heutige Strukturen sind nicht mehr zeitgemäss
Heute sind das Kantonsspital Winterthur (KSW) und die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw) die einzigen nicht universitären Spitäler, die dem Kanton gehören. Die starren Strukturen in Politik und Verwaltung schränken die Innovationskraft der beiden Spitäler stark ein, sodass diese einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Spitälern haben, welche in den meisten Fällen erfolgreiche AGs sind.
Die Grenzen des unternehmerischen Spielraums der beiden Spitäler sind heute schnell erreicht. Das KSW muss bei Investitionsentscheiden über drei Millionen Franken den mühsamen Weg über die Politik gehen, die ipw sogar bereits ab 250'000 Franken. Für Betriebe dieser Grössenordnung ist das absurd.
Erst kürzlich berichtete das KSW, dass die Patientenzahlen auch im Jahr 2016 weiter angestiegen sind – bei gleicher Anzahl Betten. Insbesondere die Kinderklinik leidet unter starkem Platzmangel. Wegen den bürokratischen Hürden können sich KSW und ipw jedoch nur langsam an demografische Veränderungen und neue Bedürfnisse anpassen. So dauerte es ganze elf Jahre, bis das KSW die Bewilligung für den dringend benötigten Ersatzbau erhielt. Als AG hätte das KSW den Neubau doppelt so schnell realisieren können.
Die Umwandlung von KSW und ipw in je eine AG gibt ihnen die nötige unternehmerische Flexibilität, um im Wettbewerb weiterhin erfolgreich zu bestehen. Als AG können KSW und ipw ihren Patienten auch in Zukunft die besten Leistungen kostengünstig anbieten. Zudem kann für gleich lange Spiesse für alle Zürcher Spitäler und somit für einen fairen Wettbewerb gesorgt werden.
Fitte Spitäler nützen also den Patienten. Schaden AGs aber dem Personal? Im Gesundheitswesen mangelt es bekanntlich an Fachkräften. Wer befördert sich da schon mit schlechten Anstellungsbedingungen selbst ins Abseits? Die Behauptung von Links-Grün, eine Spital-AG würde die Arbeitsbedingungen verschlechtern, ist also absurd.
Grundversorgung garantiert
Gegner der Spitalvorlagen befürchten, dass die Verselbstständigung zu einem Abbau von Leistungen der Grundversorgung führt. Das ist unrealistisch: Es ist die Aufgabe des Kantons, die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Das ist in der Kantons- und Bundesverfassung geregelt. Als Listenspitäler müssen KSW und ipw ein umfassendes Paket an Leistungen der Basisversorgung anbieten. Dabei legt der Kanton die rechtlichen Rahmenbedingungen fest und übt die Aufsicht über die Leistungserbringung aus. Jede Patientin und jeder Patient muss zur Behandlung aufgenommen werden.
Als Aktiengesellschaften können sich die beiden Winterthurer Spitäler also besser an die Patientenbedürfnisse anpassen, ohne dass Einschnitte in der Grundversorgung hingenommen werden müssen. Deshalb sage ich am 21. Mai 2 x JA zur KSW AG und ipw AG.
Dieter Kläy, Kantonsrat FDP, Winterthur