Gerechtigkeit auf der Bahn
20.09.2019
Vor einem Jahr verabschiedeten National- und Ständerat das Gesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Mit dieser Vorlage sind unter anderem das Eisenbahngesetz und das Personenbeförderungsgesetz revidiert worden. Die Revision soll dazu beitragen, im Bahnsystem der Schweiz die Transparenz zur erhöhen und Diskriminierungspotenziale abzubauen.
Wichtige Bestandteile sind die Überführung der Trassenvergabestelle (TVS) in eine unabhängige Anstalt des Bundes mit zusätzlichen Kompetenzen, die Schaffung einer gesetzlichen Basis für System-führerschaften, die Einräumung von Mitwirkungsrechten für Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Fahrplan- und Investitionsplanung und die Stärkung der Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr sowie deren Umbenennung in RailCom. Zudem sollen die Passagierrechte verbessert werden.
Aufgrund der Gesetzesrevision sind diverse Verordnungen anzupassen. Von Bedeutung ist, dass künftig die Trassenvergabestelle als unabhängige Stelle des Bundes in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt die Erstellung eines diskriminierungsfreien Fahrplans gewährleisten wird. Dies ist für den Güterverkehr wichtig. In einer neuen Verordnung soll die Zuständigkeit der Trassenvergabestelle und die einzelnen Aufgaben geregelt werden.
Neu ausgebaut werden auch die Passagierrechte. Die Regelungen für Verspätungen, verpasste Anschlüsse und Ausfälle betreffen die konzessionierten Transportunternehmen. Die Passagierrechte umfassen vor allem die praktischen Bedürfnisse der Reisenden, das Recht auf Informationen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, die Fortsetzung der Fahrt, die Weiterreise mit einer geänderten Streckenführung sowie die Fahrpreiserstattung und Hilfeleistung bei einer Annullierung oder Verzögerung der Abfahrt. Aufsichtsbehörde für die Wahrung der Passagierrechte ist das Bundesamt für Verkehr. Es ist auch für die Überwachung der Umsetzung verantwortlich.
Dieter Kläy, Ressortleiter