Dieter Kläy
Dieter Kläy

Günstig allein reicht nicht

18.05.2018

Die vorberatende Kommission WAK des Nationalrats hat Ende März die Beratungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) abgeschlossen. Die Totalrevision verfolgt zwei Hauptziele: Die Umsetzung des revidierten WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) in die nationale Gesetzgebung und die Harmonisierung der Beschaffungsordnungen der Kantone und des Bundes. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diese Zielsetzung.

Das öffentliche Beschaffungswesen ist für die KMU von grosser Bedeutung. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschafft jährlich Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von rund fünf Milliarden Franken. 2012 verabschiedeten die WTO-Mitglieder das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012). Im Zentrum dieser Revision steht die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb. Dieses Ziel soll vor allem durch die erhöhte Transparenz und den konsequenten Kampf gegen Kollusion und Korruption - welche den Wettbewerb verfälschen - erreicht werden.

Harmonisierung der Beschaffungsregeln beim Bund und den Kantonen

Die Beschaffungsregeln des Bundes und der Kantone werden soweit möglich und sinnvoll einander angeglichen. Damit wird eine alte Forderung des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv umgesetzt. Heute unterscheiden sich die Beschaffungsregeln in den einzelnen Kantonen, was kantonsübergreifend tätige Unternehmen zusätzlichen administrativen Aufwand beschert.

Verbesserungspotenzial erkannt

Insgesamt ist die Totalrevision eine gut austarierte Vorlage, die der sgv unterstützt. Mit der längst notwendigen Angleichung der Vergaberegeln werden überregional tätige Unternehmen administrativ entlastet. Der sgv hat frühzeitig eine Begleitgruppe BöB ins Leben gerufen und die Vorlage unter Einbezug einer Vielzahl von Branchen diskutiert.

Vorteilhaftestes statt günstigstes Angebot

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert, dass der Wettbewerb sich an der Leistung misst. Im Rahmen des Vergabeprozesses soll eine breite Palette an Zuschlagskriterien und damit die Gesamtleistung eines Angebotes berücksichtigt werden. Der Zuschlag darf sich nicht allein nur am Preis (billigstes Angebot) orientieren, sondern sollte – gerade z.B. bei komplexen Beschaffungsvorhaben im Bau – unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien auf das gesamthaft vorteilhafteste Angebot abzielen. Ein entsprechender Antrag ist gestellt. Der sgv unterstützt diesen. Zu rund drei Dutzend Anträgen wird der sgv Stellung beziehen und diese dabei stets an der Praktikabilität und Verträglichkeit für die KMU messen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv