Im Verdachtsfall rasch und unbürokratisch ermitteln
25.09.2012
Zugunsten einer verbesserten Sicherheit im Kanton Zürich unterstützt die FDP die Anpassungen im Polizeigesetz, durch die Gesetzeslücken im Bereich der verdeckten Ermittlungen geschlossen werden. Die Polizei soll im Verdachtsfall rasch und unbürokratisch ermitteln können.
Mit der Einführung der neuen Strafprozessordnung per 1. Januar 2011 sind im Bereich der verdeckten Ermittlung Lücken entstanden. Des Weiteren mussten aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides die Bestimmungen zur Überwachung des öffentlichen Raums mit technischen Geräten und die Regelung der Aufbewahrung entsprechender Aufzeichnungen konkretisiert werden. Ferner verlangt das Gesetz über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007, dass das Bearbeiten besonderer Personendaten eine hinreichend bestimmte Regelung in einem formellen Gesetz findet. Aus diesen Gründen musste das kantonale Polizeigesetz überarbeitet werden.
Strafbare Handlungen verhindern
Mit der sich derzeit im Kantonsrat diskutierten Gesetzesänderung soll die Polizei nicht mehr nur Straftaten feststellen und bei ihrer Aufklärung mitwirken, sondern sie kann neu aufgrund von Hinweisen und eigenen Wahrnehmungen Vorermittlungen aufnehmen, wenn strafbare Handlungen zu verhindern oder aufzuklären sind. Mit der gesetzlichen Grundlage zur polizeilichen Observation kann die Polizei zur Verhinderung und Erkennung von Verbrechen oder zur Gefahrenabwehr Personen und Sachen ausserhalb des Geheim- und Privatbereichs offen oder verdeckt beobachten. Eine polizeiliche Observation kann gemäss Vorschlag des Regierungsrates mittels technischer Überwachungsgeräte angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte oder die Abwehr einer drohenden Gefahr sonst aussichtslos wäre oder unverhältnismässig erschwert würde. Die politische Diskussion dreht sich nun vor allem darum, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Observation bereits genügen oder ob eine Observation nur angeordnet werden kann, wenn die Verhinderung und Erkennung zukünftiger strafbarer Handlungen oder die Abwehr einer drohenden Gefahr sonst aussichtslos wäre oder unverhältnismässig erschwert würde. Die FDP ist der Auffassung, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Observation bereits genügen müssen, da dies für die Polizei in der Praxis besser handhabbar ist.
Überwachung bei Grossveranstaltungen und im Internet
Die FDP vertritt die Auffassung, dass bei öffentlich zugänglichen Grossveranstaltungen und Kundgebungen die Polizei Personen offen oder verdeckt mit Audio- und Videogeräten überwachen können soll, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte. Zudem wird die Frage diskutiert, ob es eine polizeiliche Verpflichtung geben soll, die Öffentlichkeit durch Hinweistafeln, Anzeigen auf Bildschirmen oder in anderer geeigneter Weise auf den Einsatz der Audio- und Videogeräte aufmerksam zu machen. Der Hinweis auf eine Überwachung bei einer Grossveranstaltung könnte eine präventive Wirkung entfalten. Die Fahndung im Internet erhält ebenfalls eine klare gesetzliche Grundlage. Insbesondere zur Erkennung von Amokläufen, Hooliganismus, Aufrufen zu Gewalt und schweren Sachbeschädigungen sowie schweren Sexualdelikten wie z.B. Pädophilie kann eine Überwachung im Chatroom bzw. einem beschränkten Benutzerkreis zugänglichen virtuellen Kommunikationsplattformen angeordnet
werden.
FDP für mehr Sicherheit
Mit diesen Regelungen erhält die Polizei wirksame Instrumente zur Abwehr und Aufklärung von Straftaten, die es ihr Erlauben, im Verdachtsfall unbürokratisch und wirkungsvoll handeln zu können.
Dieter Kläy, Kantonsrat