Dieter Kläy
Dieter Kläy

Jeder für sich selbst verantwortlich

13.05.2016

 An der zweiten Nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende bezog der Schweizerische Gewerbeverband sgv Stellung für den flexiblen Arbeitsmarkt und gegen den Kündigungsschutz. Für den sgv liegen die wichtigsten Massnahmen in der Zielgruppe der älteren Arbeitnehmenden einerseits in der Berufsbildungspolitik, anderseits in der persönlichen Verantwortung jedes Einzelnen.

Ältere Arbeitnehmende gut integriert

In der Schweiz sind ältere Arbeitnehmende gut in den Arbeitsmarkt integriert. Sie weisen eine hohe Erwerbsbeteiligung auf und sind unterdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Erwerbsquote beträgt bis und mit einem Alter von 59 Jahren über 80% und auch mit 62 Jahren liegt sie über 63%. Häufiger als jüngere finden sie sich in relativ stabilen Arbeitsverhältnissen wieder. Zwar sinkt ab Mitte des Erwerbslebens die Erwerbsquote. Bis zum Schluss bleibt sie aber einem hohen Niveau, Die Bereitschaft der Betriebe, ältere Mitarbeitende zu beschäftigen bzw. einzustellen, ist hoch. Mehrheitlich haben die Unternehmer eine positive Einstellung zu einer längeren Beschäftigung. Zu diesen Erkenntnissen kommt ein Bericht der Universität Zürich und des smm Stellenmarktmonitor Schweiz über Altersgrenzen in Stelleninseraten 2006 – 2015. 

Engagement des sgv

Ältere Arbeitnehmende haben primär dann Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie Mehrfachdefizite aufweisen. Haben Sie die Stelle verloren, dauert es im Schnitt länger, bis sie wieder eine Anstellung finden. Folglich muss bei der Qualifizierung angesetzt werden. Seit der ersten nationalen Konferenz ältere Arbeitnehmende, welche im April 2015  stattgefunden hat, war der sgv auf diversen Feldern aktiv. Engagiert hat er sich in der Qualifizierung. Z.B. bietet er zusammen mit dem Netzwerk der KMU Frauen den Erwerb eines eidgenössischen Fachausweises Fachfrau/Fachmann Unternehmensführung KMU an. Mittlerweile ist der Pilotbetrieb abgeschlossen und das Projekt in den Normalbetrieb überführt worden. Das neue, innovative daran ist, dass die Validierung von Berufserfahrung das erste Mal auch in der Höheren Berufsbildung angewendet wird. Bis jetzt wurde die Validierung von informell  erworbenen Bildungsleistungen nur in der Grundbildung eingesetzt.

Eine weitere Massnahme ist der Individuelle Kompetenznachweis (IKN) für Personen, die keinen eidgenössischen Berufsabschluss auf Stufe Attest (EBA) erlangen. Hier geht es darum, dass für eine reelle Weiterbildungschance vorgängig unbedingt ein anerkannter Abschluss nötig ist. Schafft man eine zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest nicht, soll es künftig für die geschafften Kompetenzen einen IKN geben, der von der Branche anerkannt und abgegeben wird. Zurzeit ist das Projekt noch in der Pilotphase mit drei EBA-Ausbildungen im Bürobereich, in der Logistik und bei den Schreinern. Diese werden im 2017 evaluiert und dann ist es an den Branchen, solche IKN einzuführen.

Zusammen mit den Berufsverbänden hat der sgv die schulischen Anforderungsprofile von rund 190 Berufen erhoben und mit typischen Berufssituationen versehen, die nun direkt vergleichbar abgerufen werden können. Zielpublikum sind primär junge Leute. Auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich mit Blick auf eine Neuorientierung oder Weiterbildung wichtige Informationen beschaffen.

Zudem wird der sgv im Rahmen der Beratung der BFI-Botschaft für zusätzliche finanzielle Mittel von jährlich 100 Mio. Franken kämpfen mit dem Ziel, die Vorbereitung auf die Eidgenössischen Prüfungen zu optimieren: Absolventinnen und Absolventen der Höheren Berufsbildung sollen gegenüber Studierenden an einer Uni nicht länger benachteiligt werden.

Flexibler Arbeitsmarkt ist Trumpf

Verantwortungsvolle Politik heisst, sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ge-samte Wirtschaft zu fokussieren.  Einer der Trümpfe ist der flexible Arbeitsmarkt. Er darf nicht mit weiteren Regulierungen weniger attraktiv gemacht werden. Aus diesem Grund lehnt der sgv neue Einschränkungen wie z.B. ein Kündigungsschutz für ältere Mitarbeitende ab. Solche Massnahmen hätten negative Auswirkungen für die Betroffenen, wenn die Firmen sie nicht mehr anstellen würden. In erster Linie liegt es in der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen Arbeitnehmers, dass er für den Arbeitsmarkt vorbereitet ist. Dazu ist die Berufsbildung besser zu stellen. Dafür sollen mehr Akzente im Bereich der Berufs- und Weiterbildung gesetzt werden.

Dieter Kläy, Ressortleiter