Dieter Kläy
Dieter Kläy

Jetzt keine offenen Türen einrennen

04.03.2016
Im Hinblick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat sich der Bundesrat das Ziel gesetzt, das Inländerpotenzial besser auszuschöpfen und die Fachkräfteinitiative zu verstärken. Im Fokus stehen dabei Bereiche, in denen der Fachkräftemangel besonders gross ist, namentlich Gesundheits- und technische Berufe sowie Bau- und Gastgewerbe. An einem Fachkräftegipfel im September 2016 sollen die Resultate präsentiert und die Kräfte für das weitere Vorgehen gebündelt werden. Zudem will der Bund bis Juni 2016 aufzeigen, wie in der Verwaltung sowie bei den grossen marktnahen Bundesbetrieben wie der SBB, Post und Swisscom mehr inländische Arbeitskräfte aus- und weitergebildet sowie eingestellt werden können.
Umdenken“ für eine „Flüchtlingslehre“
Um das Inlandpotenzial besser auszuschöpfen, will der Bundesrat auch ein Pilotprogramm zur Flüchtlingslehre lancieren. Ziel ist es, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommen rascher ins Erwerbsleben zu integrieren. Bundesrätin Simonetta Sommaruga kritisiert die „schleppende“ Integration der Flüchtlinge in die Arbeitswelt und fordert insbesondere von der Landwirtschaft und dem Gastgewerbe sowie der Hotellerie ein Umdenken. Angesichts des Engagements, das diese Branchen z.B. mit dem RIESCO-Lehrgang der Gastronomie für anerkannte Flüchtlinge bereits an den Tag gelegt haben, verwundert diese Wortwahl. Das Gastgewerbe und die Landwirtschaft aber auch die Bauwirtschaft mit dem Projekt „Deutsch auf der Baustelle“ haben den Grundstein für derartige Projekte gelegt.
Hintergrund der Forderung Sommarugas ist, dass der Bund bei den rund 15‘000 Flüchtlingen viel Geld für die Sozialhilfe aufwendet. 8 von 10 Flüchtlingen sind auf Unterstützung angewiesen. Immerhin hat der Bund auch bei sich Handlungsbedarf erkannt und will die Hürden bei der Beschäftigung von Flüchtlingen abbauen. So soll der Arbeitgeber künftig keine Bewilligung mehr einholen müssen und auch die Sonderabgabe in der Höhe von 10% auf den Flüchtlingslöhnen soll abgeschafft werden. Dass der Status der vorläufigen Aufnahme überdenkt wird, macht ebenfalls Sinn. Welcher Arbeitgeber will nur vorläufig Aufgenommene beschäftigen. Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Die Neuanstellung und Einarbeitung von Personal kostet Geld und benötigt Zeitressourcen.
Kritik am Gewerbe ist fehl am Platz
Die unterschwellige Kritik des Bundesrates am Gewerbe ist fehl am Platz. Sowohl die Landwirtschaft als auch das Gastgewerbe und die Hotellerie haben ihre Pilotprojekte gestartet. Wenn der Bundesrat vor allem in den niederschwelligen Arbeits- und Praktikumsplätzen Potenzial für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommen sieht, muss er verschiedene Bedingungen in Betracht ziehen.
·Für eine erfolgreiche Arbeitsintegration braucht es eine frühzeitige sprachliche Integration. Personen ohne entsprechende Sprachkompetenzen können auch in niederschwelligen Arbeiten nicht sinnvoll eingesetzt werden.

 
·Der Begriff der „Flüchtlingslehre“ sendet falsche Signale aus. Dagegen, dass Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene eine Lehre absolvieren, ist nichts einzuwenden. Dies soll aber mit den vorhandenen Instrumenten der Berufsbildung erfolgen. Neue Spezialgefässe braucht es nicht. Sie laufen höchstens Gefahr, die Berufslehre und die Berufsbildung abzuwerten. Es braucht deshalb keine neuen Kreationen in der Berufsbildung. Die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen müssen im Rahmen der ganz normalen Berufsbildung qualifiziert werden. Dies ist umso wichtiger, als dass der heute noch vorhandene Markt für niederschwellige Angebote sowieso gering ist und einer grossen Nachfrage aus Kreisen der IV-Bezüger gegenübersteht.

· Wenn der Bund in der Pilotphase 800 bis 1000 zusätzliche Ausbildungsplätze fordert, muss das mit der Wirtschaft zusammen abgestimmt und vorbereitet werden, ansonsten falsche Erwartungen geweckt werden.  
Bundesrat handelt widersprüchlich
Wenn Bundesrätin Sommaruga Flexibilität und ein Umdenken der Wirtschaft fordert, dann soll der entsprechende Rahmen dafür bereitgestellt werden. Mit dem Wegfall der Bewilligungspflicht und der Streichung der Sonderabgabe macht er zwar einen ersten Schritt. Doch mit anderen Forderungen wie z.B. der Revision des Gleichstellungsgesetzes will derselbe Bundesrat Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, in ihrem Unternehmen Lohnanalysen durch externe Kontrollstellen durchzuführen und die Mitarbeitenden über das Ergebnis dieser Kontrolle informieren. Das ist eine widersprüchliche Politik gegenüber der Wirtschaft. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert ein Regulierungsabbau, der seinen Namen auch verdient.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv