Kantonsrat stellt Weichen für das KSW
06.10.2016
Der Kantonsrat hat nach anderthalb Tagen Sitzung seine Beratungen über das Kantonsspital Winterthur (KSW) abgeschlossen. Das KSW soll eine Aktiengesellschaft werden. Die FDP befürwortet diesen Schritt. Mit der Umwandlung in eine AG wird kein Verkaufsentscheid verknüpft.
Umwandlung in eine AG
Im Fokus der aktuellen Revision über das Gesetz über das Kantonsspital Winterthur steht die Umwandlung der bestehenden kantonalen Anstalt in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft „KSW AG“. Dabei handelt es sich explizite nicht um eine Privatisierung, da die Aktien beim Kanton verbleiben und für den Verkauf einer Aktienmehrheit der Kantonsrat zustimmen muss.
Umbruch im Gesundheitswesen
Mit der Einführung des neuen Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetzes sowie den Fallpauschalen DRG im Jahr 2012 hat sich die Spitallandschaft stark verändert. Die Spitäler müssen sich über die Fallpauschalen DRG im stationären und dem Tarmed im ambulanten Bereich refinanzieren. Damit sie dem Wettbewerb standhalten können, bedarf es einer grossen Flexibilität, beispielsweise beim Immobilienmanagement. Mit dem heute geltenden kantonalen Personalreglement wird es immer schwieriger geeignetes Personal zu rekrutieren. Einmalzulagen und Honorarzulagen sind notwendig, um konkurrenzfähige Löhne für das Pflegepersonal und die Ärztinnen und Ärzte zahlen zu können. Privat organisierte Spitäler gewähren ihren Mitarbeitenden bessere Bedingungen bei Ferien, Höchstarbeitszeit etc. Dank eines grösseren Handlungsspielraumes kann das KSW auf diese Herausforderungen in Zukunft besser reagieren.
Mehr Handlungsspielraum gefordert
Mit der neuen Rechtsform erhält das KSW den notwendigen Handlungsspielraum, sich im veränderten Spitalumfeld weiterhin erfolgreich zu behaupten. Gleichzeitig werden die Konflikte des Kantons, die sich aus dessen unterschiedlichen Aufgaben und Rollen ergeben (Regulator, Finanzierer und Spitalbetreiber), bereinigt. Die bisher genutzten Spitalbauten und die Liegenschaften auf dem angrenzenden Areal der ehemaligen Brauerei Haldengut werden dem Spital im Baurecht übertragen, damit sich das KSW eigenverantwortlich und zugeschnitten auf seine betrieblichen Bedürfnisse entwickeln kann.
Mehr Oberaufsicht durch den Kantonsrat
Anträge von links-grüner Seite, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen, sind gescheitert. Der Kantonsrat hat gegenüber dem Antrag des Regierungsrates allerdings zahlreiche Änderungen vorgenommen. Mit diesen wird insbesondere die Oberaufsichtsfunktion des Parlaments gestärkt. Es sind dies die Genehmigung
• des regierungsrätlichen Vorschlags zur Wahl des Verwaltungsrates, solange der Kanton im Besitz der Aktienmehrheit ist bzw. die Genehmigung der Wahl des ersten Verwaltungsrates;
• der Eigentümerstrategie und deren Überprüfung;
• der Gründungsstatuten.
Für die FDP wäre es ausreichend gewesen, wenn der Kantonsrat die Eigentümerstrategie und die Gründungsstatuten lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Wahl des Verwaltungsrates gehört nach Ansicht der FDP in die alleinige Kompetenz des Regierungsrates. Hingegen unterstützte die FDP den Vorschlag, dass der Kanton nicht schon nach zwei, sondern erst nach fünf Jahren Aktien an Dritte übertragen darf. Die links-grüne Ratsseite forderte, dass der Kanton alleiniger Aktionär bleibt bzw. allenfalls Aktien nur an öffentlich-rechtliche Trägerschaften und nicht gewinnorientierte Unternehmen übertragen darf. Dies lehnte die FDP und eine klare Mehrheit des Kantonsrates ab.
Das Volk entscheidet
Mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gesteht der Kantonsrat dem KSW mehr unternehmerische Freiheit zu. Die FDP ist überzeugt, dass dies sinnvoll ist. Der Entscheid liegt jetzt beim Volk.
Dieter Kläy, Kantonsrat FDP