Dieter Kläy
Dieter Kläy

Kantonsrat stoppt Umverteilungsbürokratie

02.12.2014
Es gibt Geschäfte, an denen der Kantonsrat Jahre herumdoktert. Die Ökosteuer für Parkplätze gehört in diese Gruppe. Der Kantonsrat hat unter Führung der FDP diese Umverteilungsvorlage jetzt definitiv beerdigt.  
Die parlamentarische Initiative der Grünen wollte das Planungs- und Baugesetz dergestalt abändern, dass Eigentümer von Bauten und Anlagen mit starkem Verkehrsaufkommen, insbesondere von Einkaufszentren, Freizeit- und Sportanlagen oder Parkierungsanlagen, dem Kanton für Parkplätze Abgaben leisten, soweit deren Zahl den vom Regierungsrat festzulegenden Mindestwert übersteigt. Die Abgaben sollten in den Fonds für den öffentlichen Verkehr fliessen. Der Regierungsrat hätte die Abgabenhöhe im Rahmen von Fr. 2000 bis 6000 pro Parkplatz und Jahr festgelegt.
Klassische Umverteilung
Der Vorstoss folgt dem klassischen Muster des „bösen motorisierten Individualverkehrs“ gegen den „guten öffentlichen Verkehr“. Der motorisierte Individualverkehr soll noch mehr zugunsten des öffentlichen Verkehrs geschröpft werden. Der einzige Unterschied besteht im vorliegenden Fall darin, dass nicht mal das Verursacherprinzip angewendet wird, sondern die Betreiber der Anlagen hätten zahlen müssen, was ungerecht ist. Bereits heute zahlen die Strassenbenützerinnen und Strassenbenützer gesamtschweizerisch Milliarden an die Bundeskasse und den öffentlichen Verkehr. Dieser Trend muss auf kantonaler Ebene sicher nicht noch verstärkt werden.
Wenn schon, dann raumplanerische Massnahmen
Parkplatzgebühren sind das falsche Mittel zur Verkehrsplanung. Die Wirksamkeit solcher vorgeschlagenen ökologischen Lenkungsabgaben ist zu bestreiten. Die Thematik „Parkplätze bei verkehrsintensiven Anlagen“ muss primär mit raumplanerischen Mitteln angegangen werden. Die Parkplatzgebühren haben sich über all die Jahre ja nicht wirklich als taugliches Mittel der Verkehrslenkung bewiesen. Eine kleinräumige, objektbezogenen Betrachtungsweise bringt nichts.
 
Parkplatzdebatte steht in Winterthur noch bevor
In Winterthur steht eine Parkplatzdebatte unmittelbar bevor. Derzeit wird in der vorberatenden Kommission des Grossen Gemeinderates die Verordnung über Fahrzeugabstellplätze diskutiert. Der Verordnungsentwurf, der im Vernehmlassungsverfahren bei den Mobilitätsverbänden, den bürgerlichen Parteien und den sich beteiligenden Firmen klar durchgefallen ist, vermittelt den Eindruck, dass alle Probleme durch einschränkende Eingriffe beim motorisierten Individualverkehr gelöst werden könnten. Das wachsende Verkehrsaufkommen soll mit einer sehr restriktiven Parkplatzpolitik gedrosselt werden. Doch die Steuerung des Verkehrsaufkommens kann nicht über die Parkplatzverordnung gelöst werden. Auch hier ist die Einführung einer Bewirtschaftungspflicht für Kundenparkplätze vorgesehen, was aus gewerblicher und liberaler Sicht abzulehnen ist, da eine solche ein starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellt. In zentral gelegenen Gebieten der Stadt werden die Minimal- und teilweise auch die Maximalwerte stärker als in den übrigen Gebieten reduziert. Rund ein Drittel weniger Parkplätze pro Bauprojekt sollen bewilligt werden als bisher. Explizit erwähnt sind die kantonalen Zentrumsgebiete Sulzer Stadtmitte und Oberwinterthur-Grüze. Gerade hier wird Wirtschaftsförderung betrieben, weshalb eine weitergehende Beschränkung der Parkplätze in diesen Gebieten abzulehnen ist. Beide Gebiete müssen sowohl für Gewerbetreibende als auch die Kundschaft mit dem privaten Verkehrsmittel gut erreichbar sein.
FDP lehnte ab
Die FDP Fraktion und mit ihr eine Mehrheit des Kantonsrates lehnte die wirtschaftsfeindliche Vorlage ab. Geeignete Massnahmen sind mit raumplanerischen Instrumenten anzugehen, nicht mit wirkungslosen Umverteilungsmechanismen.   
Dieter Kläy, Kantonsrat