Kein Gebastel am Gotthard
15.10.2015
In etwa zehn Jahren muss der Gotthard-Strassentunnel umfassend saniert werden. Bundesrat und Parlament haben sich nach der Prüfung diverser Varianten mit grosser Mehrheit für den Bau einer zweiten Röhre entschieden. Nur diese Sanierungsvariante bietet einen nachhaltigen Mehrwert für die Schweiz.
Der Gotthard-Strassentunnel ist seit dem 5. September 1980 in Betrieb und muss in etwa zehn Jahren umfassend saniert werden. Dass die Sanierung unumgänglich ist, ist unbestritten. Der Bundesrat hat vier Varianten detailliert ausgearbeitet und ist zum Schluss gekommen, dass nur die Sanierung mit einer zweiten Röhre die gestellten Anforderungen an die Sicherheit, Erreichbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit erfüllt. Das Parlament ist dieser Empfehlung gefolgt und hat die vorgeschlagene Variante mit 120 zu 76 (Nationalrat), respektive 28 zu 17 (Ständerat) Stimmen klar angenommen.
Sanierung ohne Sperre
Wird der Bau einer zweiten Röhre voraussichtlich am 28. Februar 2016 auch vom Volk angenommen, werden in einem ersten Schritt kleinere Sanierungsarbeiten im bestehenden Gotthard-Strassentunnel durchgeführt. Entgegen früheren Aussagen hat der Bundesrat am 21. September 2015 im Nationalrat erklärt, dass die ursprünglich geplante Totalsperre von 140 Tagen nicht nötig sei. Während der bestehende Tunnel saniert wird, beginnen die Vorbereitungs- und Bauarbeiten für den zweiten Tunnel, der voraussichtlich 2027 eröffnet wird. Der Verkehr fliesst während dieser Zeit durch den bestehenden Tunnel. Anschliessend wird der bestehende Tunnel gesperrt und bis 2030 grundsaniert. Während dieser Zeit wird der gesamte Verkehr durch die neue Röhre geleitet. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird pro Tunnel je eine Fahrspur geöffnet. Durch die getrennte Linienführung und dank des neu vorhandenen Pannenstreifens wird die Sicherheit verbessert, ohne dass die Kapazität erhöht wird. Dass die Kapazität nicht erhöht wird, steht auch im Gesetzestext, über den wir abstimmen werden. Die Vorgaben der Alpenschutz-Initiative werden somit klar eingehalten.
Die Lösung für mehrere Probleme
Ziel der Bundesvorlage ist es, die notwendige Sanierung zu nutzen, um den Gotthard-Strassentunnel auf den heute geltenden Sicherheitsstandard zu
bringen. Ein Tunnel dieser Länge dürfte heute so gar nicht mehr gebaut werden. Zudem kann mit dem Bau einer zweiten Röhre das Sanierungsproblem am Gotthard nachhaltig gelöst werden. Denn anders als bei den Varianten ohne Sanierungstunnel werden die Gelder für einen zweiten Tunnel sinnvoll investiert.
Die Befürworter der Verladelösung möchten, gegen den Willen der Tessiner und Urner Gemeinden, über eine Milliarde Franken für temporäre Verladeterminals mit einer Grösse von 155‘000 m2 (ca. 22 Fussballfelder) ausgeben, die in die engen Alpentälern bei Erstfeld und Biasca gequetscht werden müssten. Nach der Sanierung würden die Terminals wieder abgerissen und die Flächen müssten aufwendig renaturalisiert werden. Bei der nächsten Sanierung müsste das Ganze wiederholt werden. Damit würden über eine Milliarde Franken für eine Bastellösung ausgegeben, die keinen Mehrwehrt hat und das Sanierungsproblem nur an die nächste Generation weitergibt.
Mehrwert schaffen
Den Strassentunnel am Gotthard zu sanieren und während der Sanierungszeit den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, kostet Geld - egal welche Sanierungsvariante gewählt wird. Mit dem Bau eines Sanierungstunnels durch den Gotthard wird das Geld am effizientesten eingesetzt. Der zusätzlichen Investition steht auch ein langfristiger Mehrwert gegenüber. Dank der zweiten Röhre können in Zukunft alle weiteren Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten mit weniger Aufwand und Kosten durchgeführt werden, die Verbindung bleibt auch im Ereignisfall verfügbar und das Tessin wird zu keinem Zeitpunkt von der restlichen Schweiz abgekoppelt.
Tessin nicht abkoppeln
Das Tessin ist mehr als nur ein Kanton. Es ist eine von vier Kultur- und Sprachregionen der Schweiz. Wird die wichtigste Verbindung zwischen
dem Tessin und der Deutschschweiz über Jahre gekappt, schadet dies dem internen Zusammenhalt der Schweiz und der Wirtschaft. Eine Einschränkung der Erreichbarkeit eines ganzen Landesteils kann nicht im Sinne der Schweiz sein. Nebst den negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung ist auch mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung, insbesondere im Tessin und in Uri, zu rechnen. Somit ist klar, nur die Variante des Bundesrates überzeugt in Sachen Erregbarkeit, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit.
Dieter Kläy