Kein Stress für Schülerinnen und Schüler
04.11.2014
Die Umsetzung der starren Klassengrösseninitiative führt pädagogisch und organisatorisch zu Stress. Im Extremfall müsste jedes Jahr eine neue Klasseneinteilung gemacht werden. Das ist nicht im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler. Deshalb Nein zur Volksinitiative und zum Gegenvorschlag.
Die Volksinitiative „mehr Qualität im Unterricht dank kleinerer Klassen“ fordert, dass die maximale Klassengrösse auf allen Stufen 20 Schülerinnen und Schüler beträgt. Diese starre Vorgabe würde dazu führen, dass viele Klassen von Jahr zu Jahr neu gebildet werden müssten, was der Stabilität der Lernbeziehungen und dem Klassenzusammenhalt abträglich wäre. Sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag sind abzulehnen.
Initiative ist unnötig
Auf der Primarstufe liegt der aktuelle Wert mit durchschnittlich etwa 21 Kindern pro Klasse leicht über dem geforderten oberen Richtwert der Initiative von 20 Schülerinnen und Schülern pro Klasse. Auf der Kindergarten- und auf der Sekundarstufe liegt er im Gesamtdurchschnitt bei rund 19 Schülerinnen und Schülern und damit sogar unter dem Richtwert. Werden die heute geltenden oberen Richtwerte für die Klassengrössen (Kindergartenstufe: 21, Primarstufe: 25, Sekundarstufe A: 25, B: 23, C: 18) während längerer Zeit um mehr als drei Schülerinnen und Schüler überschritten, müssen die Schulpflegen zusätzliche Lektionen einrichten oder die Klasse teilen. Mit dieser Vorschrift kann es zwar in einzelnen Fällen grössere Klassen geben. Diese erhalten aber mehr Mittel zugeteilt, so dass ein Teil des Unterrichts in Halbklassen erteilt werden kann. Damit können allfällige Nachteile aufgefangen werden. Damit ist die Initiative unnötig.
Keine Qualitätssteigerung
Die starre Höchstzahl von 20 Kindern pro Klasse wird bei Annahme im Schulalltag zu Umsetzungsproblemen führen. Klassen müssten unter Umständen jedes Jahr neu gebildet und einzelne Schülerinnen und Schüler in andere Schulhäuser umgeteilt werden. Dadurch würde die Kontinuität in den Beziehungen zwischen den Lehrpersonen und ihren Schülerinnen und Schülern sowie innerhalb des Klassenverbandes erschwert. Eine Qualitätssteigerung ist nicht zu erwarten. Zusätzlich müssten im ganzen Kanton schätzungsweise über 1300 neue Klassen gebildet werden, was zu Mehrkosten in der Höhe von rund 24 Millionen Franken beim Kanton und rund 96 Millionen Franken bei den Gemeinden führen würde. Ausserdem ist davon auszugehen, dass angesichts der angespannten Lage auf dem Stellenmarkt nicht genügend zusätzliche Lehrpersonen zur Verfügung stünden, um die Initiative umzusetzen. Viel wichtiger als die Frage der Klassengrösse ist, dass die Lehrperson einen qualitativ guten Unterricht erteilt.
Auch Gegenvorschlag untauglich
Als Gegenvorschlag zur Volksinitiative werden zusätzlich rund 100 Lehrerstellen (Vollzeiteinheiten) gefordert, mit denen der bestehende kantonale Pool erweitert werden soll. Doch auch dieser Gegenvorschlag ist nicht nötig, da die überwiegende Mehrheit der Klassen im Kanton Schülerzahlen ausweisen, die innerhalb der gesetzlichen Vorgaben liegen.
Die Folgen für Winterthur
Winterthur steht finanziell vor besonders grossen Herausforderungen. Der Stadtrat schnürt Sparpaket um Sparpaket. Würde die Initiative angenommen, hätte das für die Stadt grob geschätzt Mehrkosten von 3,5 Mio. Franken zur Folge, Geld, das die Stadt nicht hat. Das entspricht 1,2 Steuerprozenten. Die Höchstgrenze von 20 Schülerinnen und Schülern würde die Führung von rund 22 zusätzlichen Klassen bedingen. Das braucht zusätzliche Räumlichkeiten. Um diese zusätzlichen 22 Klassenzimmer zur Verfügung stellen zu können, bräuchte es den Bau von 1,5 Schulhäusern. Dies führt zu jährlichen Folgekosten von 2 Mio. Franken. Zusätzlich braucht es Schulleitungen. Würde der Gegenvorschlag angenommen, würde Belastung bei den Löhnen um 1,8 Mio. zunehmen und rund 15 zusätzliche Klassen müssten geführt werden. Für den Betrieb eines zusätzlichen Schulhauses wäre mit jährlichen Folgekosten von 1 bis 1,5 Mio. zu rechnen.
Zweimal Nein
Sowohl Volksinitiative als auch Gegenvorschlag halten nicht ein, was sie versprechen. Die Umsetzung kann zu Umsetzungsproblemen und Härtefällen führen. Gerade aus Winterthurer Optik sind beide Vorlagen abzulehnen.
Dieter Kläy, Kantonsrat