Keine Ausweitung der Kontrollen
19.05.2017
Im vergangenen Jahr hat das Parlament im Entsendegesetz die Erhöhung der Verwaltungssanktion von 5'000.- auf 30'000.- beschlossen. Zudem hat sich das Parlament dafür ausgesprochen, dass Normalarbeitsverträge (NAV) automatisch verlängert werden können, wenn wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn verstossen wird oder Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des NAV zu Missbräuchen führen könnte. Jetzt beantragt der Bundesrat, die Anzahl der FlaM-Kontrollen in der Entsendeverordnung (EntsV) von heute 27'000 pro Jahr auf 35'000 zu erhöhen. Der sgv lehnt diese Erhöhung ab.
2014 hat der Bundesrat einen Entwurf zum Bundesgesetz über die „Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit“ in der Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage ist bei den Arbeitgeberorganisationen und den Kantonen klar durchgefallen. Zu den gleichen Vorschlägen sind Anfang 2016 die Sozialpartner und die Kantone vom Bundesrat an den runden Tisch gebeten worden. Auch damals ist keine Einigung erzielt worden. Das hielt Bundesrat und Parlament aber nicht davon ab, die flankierenden Massnahmen trotzdem auszubauen.
Um die Wirksamkeit der FlaM zu verbessern, hat das Parlament 2016 einer Revision des Entsendegesetzes zugestimmt. Fehlbare Arbeitgeber sollen schärfer bestraft werden. Die Obergrenze der Bussen für Verstösse gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen wurde von 5000 Franken auf neu 30'000 Franken erhöht. Der sgv hat nicht nur diese Verschärfung, sondern jeglichen Ausbau der flankierenden Massnahmen FlaM abgelehnt. Insbesondere hat er sich dagegen gewehrt, dass im Obligationenrecht (OR 360a Abs. 3) die Voraussetzungen für die Verlängerung von NAV geändert. Werden. Gegen die Empfehlung des sgv ist das OR ergänzt worden. Wird wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn in einem Normalarbeitsvertrag verstossen oder liegen Hinweise vor, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen führen kann, so kann die zuständige Behörde den Normalarbeitsvertrag auf Antrag der tripartiten Kommission den NAV befristet verlängern. Diese Regelung ist seit 1. April 2017 in Kraft und öffnet Spekulationen Tür und Tor.
Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) unterstützt die Personenfreizügigkeit wie auch die flankierenden Massnahmen (FlaM), sieht aber keinen Bedarf für einen permanenten, weiteren Ausbau derselben. Die von Bund und Kantonen in Auftrag gegebenen Studien und erstellten Berichte zu den Auswirkungen des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen zeigen, dass kein Handlungsbedarf für einen materiellen Ausbau der FlaM besteht. Dennoch hat der Bundesrat Ende Dezember 2015 die Vorschläge für einen weiteren Ausbau der FlaM unterbreitet. Bis aus die zwei erwähnten Ausdehnungen der FlaM betreffend Busse und automatische Verlängerung von NAV sind die vom Bundesrat aufgewärmten Vorschlage durchgefallen. Dazu gehören die Ausweitung der Bestimmungen, welche der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) zugänglich sind, auf Arbeits- und Ruhezeiten, Ferien, Spesen und Kaution, ein Verfahren auf erleichterte AVE mit Antragsrecht der Sozialpartner an die zuständige Behörde und eine befristete und einmalige Verlängerung bestehender AVE ohne Erreichung des Arbeitgeberquorums.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Art. 121a BV zur Steuerung der Zuwanderung (Masseneinwanderungsinitiative) schlägt der Bundesrat nun auch eine Erhöhung der Arbeitsmarktkontrollen vor. Am 1. Januar 2010 wurde in Artikel 16e EntsV eine verbindliche Mindestanzahl von 27'000 Kontrollen fixiert. Jetzt sollen die Kontrollvorgaben auf 35'000 erhöht werden. Auch wenn in der Praxis die Zahl der jährlichen Kontrollen das Minimum von 27'000 übersteigt, lehnt der Schweizerische Gewerbeverband sgv eine Änderung der Entsendeverordnung und eine Verankerung von jährlich 35'000 Kontrollen als verbindliche Mindestzahl ab. Bereits in einer früheren Revision der EntV ist die Zahl der Kontrollen von 22'500 auf 27'000 erhöht worden. Aufgrund der vom Bund identifizierbaren Risiken würden die zusätzlichen Kontrollen bei Schweizer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durchgeführt. Der Anteil der insgesamt kontrollierten Schweizer Arbeitgeber soll von 2 auf 3 Prozent und innerhalb der Fokusbranchen von 3 auf 5 Prozent erhöht werden, was der sgv ablehnt. Eine Erhöhung der Anzahl Kontrollen widerspricht der risikobasierten Kontrollstrategie, welche sachlogisch und sinnvollerweise zu tendenziell weniger Kontrollen führen müssten. Zudem ist der Fokus in den Kontrollen auf die Qualität und nicht auf die Quantität zu legen. Dies widerspricht einer Erhöhung der Kontrollzahl.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv