Dieter Kläy
Dieter Kläy

Keine zusätzliche Bürokratie

01.06.2018

Der Ständerat ist in der Frühjahrssession auf die Vorlage für die Lohnzwangskontrollen eingetreten, wies sie aber zur Erarbeitung von Alternativen an die Kommission zurück. Nachdem die Kommission mehrere Modelle der Selbstdeklaration und der Lohngleichheitskontrolle geprüft hat, hält sie an ihrem Vorschlag fest, den sie in der Frühjahrssession dem Ständerat unterbreitet hat. Der sgv lehnt jegliche neue Regulierung ab.

In der Frühjahrssession ist der Ständerat auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, mit welcher das verfassungsmässige Lohngleichheitsgebot umgesetzt werden soll. Er hat sie in einigen Punkten verändert und an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, verschiedene Varianten der Selbstdeklaration zu prüfen.

Alternativen geprüft

Nach dieser Prüfung hält nun die Kommission an ihrem Vorschlag fest, den sie dem Ständerat bereits in der Frühjahrssession unterbreitet hat. Dieser sieht vor, dass Arbeitgeber, die mehr als 100 Personen beschäftigen, eine Lohngleichheitskontrolle durchführen und diese überprüfen lassen. Das Gesetz soll spätestens neun Jahre nach dessen Inkrafttreten evaluiert werden und auf zwölf Jahre befristet sein.

Eine Minderheit der vorberatenden Kommission des Ständerates schlägt ein Modell der Selbstdeklaration in den Geschäftsberichten der Privatunternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden vor. Die Selbstdeklaration soll bestätigen, dass die Lohngleichheit im Unternehmen eingehalten wird. Weiter fordert die Minderheit, dass die Analysemethode frei gewählt werden kann und dass 10 Prozent der Mitarbeitenden des Unternehmens den Nachweis der Lohngleichheit verlangen können. Ein anderer Minderheitsantrag von Vertreterinnen und Vertretern aus SP und CVP fordert, die Vorlage des Bundesrates umzusetzen und die Unternehmen mit bereits 50 Mitarbeitenden Lohnkontrollen zu unterziehen.

Der öffentliche Sektor soll vorausgehen

Immerhin fordert die ständerätliche Kommission, den öffentlichen Sektor vermehrt in die Pflicht zu nehmen. Sie beantragt, dass die Arbeitgeber des öffentlichen Sektors verpflichtet werden, die Ergebnisse und Einzelheiten der Lohngleichheitsanalysen zu veröffentlichen. Der Bundesrat hat die öffentlichen Unternehmen nicht den Lohnkontrollen unterziehen wollen.

Verfassungsnorm genügt

Der sgv bleibt bei seiner ursprünglichen Position und lehnt jegliche neue Regulierung ab. Ein grosser Teil der Beschäftigten untersteht Lohnregulierungen, die durch die Sozialpartner ausgehandelt werden und geschlechterbedingte Diskriminierungen ausschliessen. Für Arbeitgeber ist es eine ökonomische Notwendigkeit, gleiche Löhne für gleiche Arbeit zu zahlen. Systematische Diskriminierung wird vom Markt sanktioniert. Die Folgen sind Personalfluktuation und Rekrutierungskosten. Mit der Stellenmeldepflicht und der zunehmenden Fachkräfteknappheit dürfte sich dieser Effekt noch verstärken. Zudem können bereits heute Verstösse gegen die Lohngleichheit eingeklagt werden. Die Vorlage ist abzulehnen. Die Unternehmen dürfen nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden.   

Dieter Kläy, Ressortleiter