Komfort zählt mehr als Leistung
29.01.2025
Von verschiedenen Seiten wird die Abschaffung der schriftlichen Schlussprüfungen des allgemeinbildenden Unterrichts ABU in der beruflichen Grundbildung kritisiert. Das Reformprojekt, das 2024 in einer breiten Vernehmlassung war, will unter anderem die bisherige schriftliche Schlussprüfung mit einer Schlussarbeit im Umfang von 25 bis 35 Arbeitsstunden sowie zusätzlich einer mündlichen Prüfung ersetzen.
Die Art der Schlussprüfung, ob mündlich oder schriftlich, ist vor allem pädagogischer Natur. Für die Wirtschaft stehen der Übergang in den Arbeitsmarkt und die Arbeitsmarktfähigkeit im Fokus und damit insbesondere auch die Überprüfung der praktischen Fähigkeiten und der Berufskenntnisse. Eine Prüfung ist dabei immer eine Momentaufnahme. Mit Blick auf die Handlungskompetenz-Orientierung der dualen Berufsbildung sind eine praktische Arbeit, ihr aktives Präsentieren und allfälliges Verteidigen im Rahmen eines mündlichen Fachgesprächs sowie das Zustandekommen der Berufskenntnisnote wichtig. Wie die Berufskenntnisprüfung ausgestaltet ist, muss branchenspezifisch entschieden werden. Noten sollen und müssen dabei weiterhin erteilt werden, das steht aber auch beim aktuellen Vorschlag zur Ausgestaltung der ABU-Note nicht zur Diskussion. Die ABU-Note macht 20% des Qualifikationsverfahrens aus. Die Schlussprüfung trägt derzeit 6.67% (Durchschnitt der Erfahrungsnote, Schlussprüfung und Vertiefungsarbeit) zur Gesamtnote bei. Bei einer Streichung der schriftlichen Schlussprüfung würden 10% auf die Erfahrungsnote und 10% auf die Schlussarbeit/mündliche Prüfung fallen. Durch diese Anpassung der Gewichtung der Erfahrungsnote soll der Unterricht und die darin enthaltenen Prüfungen gestärkt werden. Wichtig für die Wirtschaft ist, dass es kein Präjudiz gibt und daher die Berufskenntnisprüfungen erhalten bleiben, wenn diese für die Akzeptanz der Absolventen im Arbeitsmarkt wichtig ist.
Dieter Kläy, Ressortleiter Berufsbildung, Schweizerischer Gewerbeverband