Kostentreiber ohne Wirkung
21.09.2018
Heftig umstritten ist eine laufende Revision des Gleichstellungsgesetzes. Sie verfolgt das Ziel, mit zusätzlichen staatlichen Massnahmen die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu verwirklichen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die fünfzig oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, sollen gemäss Bundesrat gesetzlich dazu verpflichtet werden, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese überprüfen zu lassen.
In der Sommersession 2018 hat der Ständerat die Vorlage leicht abgeschwächt und beschlossen, die regelmässigen Lohnkontrollen erst für Firmen ab 100 Mitarbeitende zur Pflicht zu machen. Zudem hat er diese Massnahme auf 12 Jahre befristet. Aber auch mit dieser Lösung würden für die betroffenen Firmen eine neue administrative und finanzielle Belastung entstehen.
Diskriminierung lohnt sich nicht
Die Revision des Gleichstellungsgesetzes bedeutet nicht nur eine neue bürokratische Belastung, sie wird sich als Kostentreiber ohne Wirkung entpuppen. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es nicht eine Frage der Diskriminierung, sondern eine ökonomische Notwendigkeit, gleiche Löhne zu zahlen, wie das die Bundesverfassung bereits vorschreibt. Diskriminierung ist ineffizient und wird vom Markt sanktioniert. Die Folgen sind hohe Fluktuation und Rekrutierungskosten. In den nächsten Jahren werden mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt verlassen als neu in den Arbeitsmarkt eintreten. Arbeits- und insbesondere die Fachkräfteknappheit werden zunehmen. Zusätzlich gilt seit 1. Juli 2018 die Stellenmeldepflicht, was die Position der Arbeitnehmenden stärkt.
Im Interesse der Unternehmen
Verstösse gegen die Lohngleichheit können bereits heute vor Gericht eingeklagt werden. Zudem gelten im öffentlichen Beschaffungswesen Lohngleichheitsdeklarationspflichten. Letztlich liegt es im Interesse der Unternehmen selbst, für die gleiche Leistung auch den gleichen Lohn zu bezahlen. Nur so können sie im Zuge einer wachsenden Fachkräfteknappheit ihr qualifiziertes Personal halten.
Debatte im Nationalrat
Der Nationalrat debattiert die Vorlage kommenden Montag, 24. September 2018. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv empfiehlt Nichteintreten auf die Vorlage. Der Verfassungsauftrag genügt. Der sgv steht zu dieser Verfassungsnorm, weshalb er sich zwischen 2009 und 2013 auch am Lohngleichheitsdialog beteiligt hat.
Dieter Kläy, Ressortleiter