Dieter Kläy
Dieter Kläy

Kulturfinanzierung auf neue Grundlage stellen

14.06.2016

Die Kulturfinanzierung im Kanton Zürich ist im Verlaufe der vergangenen Jahre unübersichtlich geworden. Der Kantonsrat hat die Forderung der FDP und der Grünen, die Kulturförderung finanziell neu zu konzipieren, mit klarer Mehrheit unterstützt.   

Die Kulturförderung des Kantons Zürich stützt sich auf die Kantonsverfassung, das Kulturförderungsgesetz und auf die Kulturförderungsverordnung. Gemäss Verfassung bezweckt sie ein vielfältiges kulturelles Leben und wahrt die Unabhängigkeit des kulturellen Schaffens. Sie umfasst insbesondere die Förderung von Institutionen, Veranstaltungen, Werken und kulturell Schaffenden, die zum Kanton in einer engen Beziehung stehen. Die kantonale Kulturförderung  beinhaltet ein breites Spektrum wie z.B. Musik, Literatur, Theater, Tanz, bildende Kunst, Film und anderes mehr, vergibt aber auch Beiträge an Institutionen wie z.B. das Opernhaus und rund 90 weitere Kulturinstitutionen, davon auch in Winterthur.

Unübersichtliches Finanzierungsgeflecht

Im Verlaufe der vergangenen Jahre ist die Kulturfinanzierung unübersichtlich geworden. Von den Swisslos-Geldern werden heute rund 10 Mio. Franken vom Regierungsrat für kulturelle Projekte frei vergeben und 8.5 Mio. an die Fachstelle Kultur übertragen. Weitere 10 Mio. sollen jährlich durch den Kantonsrat für kulturelle Projekte oder Beiträge an Institutionen bewilligt werden.

Vor ein paar Monaten hat der Kantonsrat beschlossen, die kulturellen Beiträge aus Swisslos-Geldern zwischen 2016 und 2021 befristet um 5.5 Mio. Franken zu erhöhen und eine Verlagerung von Beiträgen in der Höhe von 9 Mio. Franken aus der Staatsrechnung in den Lotteriefonds vorzunehmen. Ausserdem beteiligt sich der Kanton mit rund 50 Mio. Franken via Zentrumslastenausgleich an den Kulturausgaben der Städte Zürich und Winterthur. Derzeit untersucht der Kanton die Finanzströme und studiert Kulturförderungsmodelle anderer Kantone.

Transparenter Kulturfonds

Mit dem Postulat beauftragen FDP und Grüne den Regierungsrat, eine Revision des Kulturförderungsgesetzes vorzulegen und nach dem Vorbild des Sportfonds einen Kulturfonds zu schaffen. Künftig sollen die Fördermittel dem Fonds entnommen werden. Sämtliche Beiträge (inkl. z.B. Werkbeiträge und die Bewirtschaftung der kantonalen Kunstsammlung, Atelieraufenthalte, Unterstützung von Festivals, Preise, Beiträge an kulturelle Projekte der Gemeinden) sollen künftig aus dem Kulturfonds mit festgelegten Einlagen und Entnahmen finanziert werden. Ausgenommen bleiben die Betriebsbeiträge an Institutionen gemäss der vom Kantonsrat bewilligter Rahmenkredite (Opernhaus, Theater Kanton Zürich) und der Lastenausgleich Kultur.

Als Finanzmittel werden dem Kulturfonds 50% vom Ertrag der Genossenschaft interkantonale Landeslotterie (Swisslos) zugeführt. Weitere Beiträge der öffentlichen Hand für kulturelle Projekte oder Institutionen bedürfen einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat seine Vergaberichtlinien für die Fondsmittel sowie den jährlichen Rechenschaftsbericht zur Genehmigung vor. Wie bisher soll der Regierungsrat bis 500‘000.- entscheiden können. Ab einer Beitragshöhe von 500‘000.- entscheidet der Kantonsrat.

FDP fordert Transparenz und Effizienz

Die FDP ist sich der gesellschaftlichen Bedeutung der Kultur bewusst und unterstützt eine langfristige, effiziente und verbindliche Kulturförderung.

Dieter Kläy, Kantonsrat FDP