Landwirtschaftliche Produktion schützen, nicht eindämmen
05.09.2024
Die am 22. September 2024 zur Abstimmung gelangende Biodiversitätsinitiative fordert Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler als offizielle und praktisch unantastbare Schutzobjekte zu deklarieren. Die Nutzung von Flächen und das baukulturelle Erbe sind auch ausserhalb der offiziellen Schutzgebiete einzuschränken.
Gerade für uns Städterinnen und Städter tönt das gut, zumal die Initiative keine konkreten Zahlen als Vorgabe nennt. Dennoch werden für die Biodiversität 30% der Landesfläche als Schutzziel genannt, was den Flächen der Kantone Bern, Solothurn, Neuenburg und Freiburg entspricht. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste in erster Linie die Landwirtschaft eingeschränkt werden. Derzeit werden etwas über 18% der Landesfläche für die Nahrungsmittelproduktion genutzt. Bei Annahme der Initiative müsste die landwirtschaftliche Produktion noch mehr eingeschränkt und Lebensmittel verstärkt aus dem Ausland importiert werden, was mehr Transportemissionen verursacht. Auf die Produktionsbedingungen im Ausland haben wir keinen Einfluss.
Von der Biodiversitätsinitiative sind auch Industriebetriebe, KMU, die Energieproduktion und der Wohnraum betroffen. Als Städterinnen und Städter beklagen wir die Wohnungsnot. Die Annahme der Biodiversitätsinitiative würde den Wohnraum zusätzlich verknappen.
Der Konstruktionsfehler der Biodiversitätsinitiative ist, dass sie keine Abwägung zwischen Nutz- und Schutzinteressen macht. Sie ist deshalb abzulehnen.
Dieter Kläy, Kantonsrat FDP