Dieter Kläy
Dieter Kläy

Lohndumping-Initiative löst kein Problem, sondern schafft nur neue

26.01.2016

Am 28. Februar 2016 kommt die Lohndumping-Initiative der Gewerkschaft Unia zur Abstimmung. Nur schon auf blossen Verdacht auf Lohndumping sollen Baustellen durch das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) geschlossen werden. Diese Forderung verstösst in wesentlichen Teilen
gegen Bundesrecht und schädigt unbeteiligte Dritte. Die FDP sagt nein zu
solchen radikalen Forderungen.

Lohndumping, Scheinselbständigkeit aber auch Schwarzarbeit haben schwer wiegende Folgen insbesondere mit Bezug auf Wettbewerbsverzerrungen und
Arbeitnehmerschutz. Es ist unbestritten, dass solche Auswüchse aus wirtschaftlichen, sozialen, juristischen und ethischen Gründen nicht geduldet werden dürfen.
Bezüglich
Rahmenbedingungen sind Gewerbebetriebe auf gleich lange Spiesse wie ihre
Mitbewerber angewiesen.

Initiative verletzt verfassungsmässige Prinzipien
Die von der Gewerkschaft Unia lancierte kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung
der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohndumping-Initiative) fordert,
dass das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in der Regel eine
Betriebseinstellung bzw. einen Arbeitsunterbruch anordnet, wenn ihm ein Kontrollorgan einen begründeten Verdacht auf Verstösse gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden oder gegen allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohn- oder Mindestarbeitsbedingungen sowie die Verweigerung der Mitwirkung bei Kontrollen anzeigt. Dabei müsste das AWA umgehend und ausschliesslich gestützt auf den vom Kontrollorgan geäusserten Verdacht die Baustelle schliessen, ohne die Betroffenen vorher anzuhören und sich mit den für die Entscheidung massgebenden Fakten auseinanderzusetzen. Ein einziger Verdachtsfall würde genügen.

 

Unverhältnismässig
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wird ausgehebelt, weil das Ausmass einer
Verfehlung gar keine Rolle mehr spielt. Damit lässt die Initiative im Ergebnis
zu, dass bereits bloss vermutete Verfehlungen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften
bei einer einzigen Person und die Verweigerung der Mitwirkung des Arbeitgebers
in Bezug auf ein einziges Arbeitsverhältnis die Einstellung des gesamten
Betriebes zur Folge haben. Wie lange eine Baustelle geschlossen bleibt, ist
unklar.

 

Risiko der Schädigung Dritter
Die Initianten nehmen in Kauf, dass bei einer Betriebseinstellung auf blossen Verdacht unbeteiligte Dritte geschädigt werden können wie z.B. Zulieferer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer desselben Betriebes, bei denen keine Verfehlungen vermutet werden, oder auch weitere Betriebe im Rahmen eines grösseren Bauvorhabens sowie deren Arbeitnehmende. Die Unverhältnismässigkeit wiegt umso schwerer, als die Anordnung der Betriebseinstellung die Regel sein soll und der verfügenden Behörde dabei kaum Ermessenspielraum gewährt.
 

Initiative schafft Unklarheiten
Die praktische Durchführbarkeit der Initiative ist zu bezweifeln. Für einigermassen
stichhaltige Einschätzungen zu potenziellen Lohnunterbietungen ist eine Sichtung von Dokumenten wie zum Beispiel Lohnabrechnungen oder Arbeitszeitaufzeichnungen notwendig. Diese aber können in der Regel nicht an Ort und Stelle vorgewiesen werden und müssen es auch nicht, da keine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Ein Entscheid der Kontrollbehörde würde auf einer reinen Vermutung basieren. Die Folge davon sind Klagen gegen den Kanton wegen widerrechtlichem, staatlichem Handeln.


Vollzug der flankierenden Massnahmen verbessern
Bei konsequenter Anwendung sind die auf Bundesebene eingeführten flankierenden
Massnahmen und das Entsendegesetz wirksame Instrumente, um Verstössen gegen
minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen erfolgreich vorzubeugen. Sie haben sich
in den Jahren seit ihrer Einführung bewährt. Trotz Personenfreizügigkeit ist
kein allgemeiner Lohndruck zu verzeichnen, was allerdings nicht heisst, dass einzelne
Branchen betroffen sind. Es braucht keine zusätzlichen Regulierungen auf
kantonaler Ebene und schon gar keine Baustellenpolizei. Die FDP lehnt die
Initiative ab.

 

Dieter Kläy, Kantonsrat FDP, Winterthur