Dieter Kläy
Dieter Kläy

Mehr Verbindlichkeit in der Lehrstellenvergabe

27.03.2026

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich vor fünf Jahren mit den Sozialpartnern, den Gewerkschaften, dem Arbeitgeberverband, den Kantonen und dem Bund dahingehend geeinigt, offene Lehrstellen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung auszuschreiben und Lehrverträge formell frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abzuschliessen. Diese Empfehlung ist einer fairen Lehrstellenvergabe geschuldet und hilft, den Druck auf die Lehrstellensuchenden und Eltern zu reduzieren.   

Die Berufslehre ist nach wie vor sehr attraktiv. Jedes Jahr treten gesamtschweizerisch rund 75‘000 junge Menschen ihre Berufswahl an, Tendenz leicht steigend. Der Fachkräftemangel zwingt die Firmen zu einer seriösen Nachwuchsplanung. Zur Wahl stehen gegen 250 Berufe, die mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ abschliessen. Die Berufsbildung ermöglicht den Einstieg in die Arbeitswelt und sorgt für Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften.

Die Sozialpartner, darunter der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Travailsuisse, die Kantone und der Bund haben sich 2021 dafür ausgesprochen, offene Lehrstellen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung auszuschreiben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abzuschliessen. Für den Lehrbeginn 2027 lautet die Empfehlung, offene Lehrstellen nicht vor August 2026 auszuschreiben. Die kantonalen Berufsbildungsämter sind eingeladen, die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn zu genehmigen, für den Lehrbeginn 2027 also nicht vor August 2026.

Das 2021 abgeschlossene Lehrstellen-Commitment soll ein gemeinsames Verständnis des Berufswahlprozesses mit seinen verschiedenen Phasen im Rahmen der bestehenden Schullehrpläne, des Arbeitsrechts und der Berufsberatung fördern. Vergeben Betriebe mehr als ein Jahr vor Lehrbeginn die Lehrstellen, müssen sich Jugendliche bereits im Alter von 14 Jahren für einen Beruf festlegen. Eine solche Entscheidung ist früh. Jugendliche, die noch keine Lehrstelle haben, aber auch ihre Eltern, kommen zunehmend unter Druck, eine verfrühte Entscheidung zu treffen.

Auch aus dem Blickwinkel der Lehrbetriebe können sich Nachteile ergeben. Die Ausbildner entscheiden sich für einen Lernenden, der erst ein Jahr später, je nach Berufsausbildung mit einem Grundjahr sogar zwei Jahre später, in die Firma eintritt.

Das von den Sozialpartnern 2021 neu geschlossene Lehrstellen-Commitment liegt im Interesse aller: der Lehrstellensuchenden, ihrer Eltern, aber auch der Betriebe. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv dankt auch den Lehrpersonen der Sekundarstufe I, die sich zusammen mit den Verbundpartnern an das Commitment halten und auf diesen Grundsatz hinweisen.

Dieter Kläy, Ressortleiter

 

Offene Lehrstellen sollen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden. Zudem sollen die kantonalen Berufsbildungsämter die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigen. Auf diese Grundsätze zur Berufswahl und Rekrutierung von Lernenden haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung – Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und Bund – geeinigt. Alle Akteure der Berufsbildung sind aufgerufen, im Interesse einer sorgfältigen und zeitlich gut abgestimmten Berufswahl und Rekrutierung, dieses Commitment mitzutragen. Dadurch wird die Verbindlichkeit des Commitments weiter erhöht.