Dieter Kläy
Dieter Kläy

Menschen ober-, Güter unterirdisch

09.08.2019

Die zunehmende Überlastung des Strassensystems macht innovative Lösungen für die Abwicklung von Warenverkehrsströmen notwendig. Das digitale Gesamtlogistiksystem Cargo sous terrain (CST) soll ab 2030 die grossen Zentren der Schweiz verbinden.

Nicht nur die Menschen werden immer mobiler. Auch die Gütermengen, die auf der Strasse und auf der Schiene transportiert werden, nehmen zu. Bereits heute werden rund 80% der Güter über die Strasse verteilt. Die Antwort auf diese Entwicklung heisst Cargo sous terrain (CST). Geschaffen werden soll ein unterirdisches Netz, in dem kleine automatische E-Fahrzeuge Güter transportieren. Bereits 2025 soll mit dem Bau der ersten Teilstrecke Härkingen – Zürich begonnen werden.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diese Idee. Im Juli ist eine Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) zu Ende gegangen. Die Vorlage des Bundesrates hat zum Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen für den kantonsübergreifenden unterirdischen Gütertransport und den Betrieb von Fahrzeugen auf diesen Anlagen zu schaffen. Hierfür ist ein einheitliches Plangenehmigungsverfahren nach Bundesrecht vorgesehen. Sowohl die unterirdischen Gütertransportanlagen wie auch die direkt daran anschliessenden Anlagen sind Gegenstand des Plangenehmigungsverfahrens. Mit diesem Vorgehen werden die Voraussetzungen für ein einheitliches Genehmigungsverfahren geschaffen. So können die unterirdischen Tunnels mit einem vernünftigen Aufwand geplant werden, was zu begrüssen ist. Ein einheitliches Plangenehmigungsverfahren auf Bundesebene ist auch notwendig, um Planungssicherheit zu erlangen. Das einheitliche Verfahren stellt sicher, dass die Entwicklung koordiniert erfolgt und dass schweizweit dieselben Bedingungen gelten.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist überzeugt, dass mit Blick auf die zunehmenden Warenverkehrsströme das Projekt CST einem Bedürfnis entspricht und für Gewerbe wie Allgemeinheit einen bedeutenden Nutzen stiftet. CST dürfte zudem einem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten entsprechen, die vermehrt online einkaufen und kleinst- oder kleinere Mengen rasch nach Hause geliefert haben möchten. Mit CST kommen die Lieferungen pünktlich am Bestimmungsort an, ohne die Umwelt, Ressourcen und Infrastrukturen zusätzlich zu belasten. Dank der Reduktion des Schwerverkehrs auf den Nationalstrassen und einem effizienteren Lieferverkehr in den Ballungsräumen leistet CST einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Entlastung im Strassenverkehr.

Das Projekt soll privatwirtschaftlich umgesetzt werden und Bund sowie Kantone sollen sich als Bewilligungsbehörden darauf beschränken, günstige Rahmenbedingungen für das Projekt zu schaffen und die Diskriminierungsfreiheit der Infrastruktur sicherzustellen. Finanzielle Mittel der öffentlichen Hand lehnt der sgv ab. CST entlastet Schienen und Strassen, reduziert die Umweltbelastung und sorgt für die pünktliche Lieferung von Waren für alle.

Dieter Kläy, Ressortleiter