Mindestlöhne schaden der Berufsbildung
01.06.2023
Obwohl die Stimmbevölkerung 2014 einen nationalen Mindestlohn mit 76% der Stimmen abgelehnt hat, soll ein solcher in Winterthur eingeführt werden. Aus verschiedenen Gründen ist das abzulehnen.
Erstens werden weniger rentable Branchen aus der Stadt vertrieben. Die vielgelobte Durchmischung und der Branchemix kommen noch mehr unter Druck.
Zweitens wird ein kommunaler Mindestlohn zum Vollzugsalbtraum für betroffene Unternehmen und Behörden. Ein Reinigungsbetrieb mit Sitz in Effretikon z.B. müsste lohnmässig genau abrechnen, welche Mitarbeitende wie viele Stunden auf Stadtgebiet von Winterthur gearbeitet haben. Das muss wiederum von den Winterthurer Behörden kontrolliert werden. Dass der Stadtrat mit seiner Ja-Parole einen solchen Kontrollaufwand auch noch seinen Vollzugsbehörden überbürden will, zeugt von einem sonderbaren Verständnis.
Drittens wird der Mindestlohn zum Jobkiller für weniger qualifizierte Personen und schadet der Berufsbildung. Werden Löhne automatisch garantiert, lohnt sich eine Lehre bald nicht mehr. Doch ohne Lehre fehlt die Basis für eine Weiterbildung und wirtschaftlichen Erfolg.
Der Mindestlohn taugt nicht zur Armutsbekämpfung und ist darum am 18. Juni abzulehnen.
Dieter Kläy, Präsident Berufsbildungskommission KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich, Kantonsrat FDP