Nächste KMU feindliche Initiative vor der Tür
20.05.2014
Nachdem vergangenes Wochenende die Mindestlohninitiative mit 76% und letzten November die 1:12 Initiative für die Begrenzung der Löhne mit 67% von der Stimmbevölkerung wuchtig verworfen worden sind, stehen die nächsten, insbesondere für das Gewerbe schädlichen, Volksinitiativen vor der Tür. Z.B. die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften für unsere AHV besteuern"(Erbschaftssteuerreform).
Wie bei den mit grossem Mehr gescheiterten Mindestlohn- und 1:12 Initiative zur Begrenzung der Lohnspanne stammt auch die Erbschaftssteuer aus der Ecke notorischer Umverteiler. Wer Vermögen im Wert von über zwei Millionen Franken vererben will, so die Forderung der Initiative, soll mit einer 20-prozentigen Steuer belegt werden. Mit den Steuereinnahmen soll die AHV gespiesen werden. Pikant ist, dass rückwirkend auf den 1. Januar 2012 auch alle Schenkungen besteuert werden sollen, was bekanntlich Ende 2011 den Notariaten viel Arbeit beschert hat.
Verfassungsmässigkeit fraglich
Der Bundesrat beantragt die Erbschaftssteuerinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Eigentlich dürfte die Initiative wegen einem klaren Verstoss gegen die verfassungsmässig garantierte Einheit der Materieschon gar nicht erst zur Abstimmung kommen. Mit der Einführung einer neuen Steuer, dem Eingriff in die kantonale Steuerhoheit und der Umstellung der Finanzierung der AHV, wie sie in der Verfassung festgeschrieben ist, vereint die Initiative gleich drei unabhängige politische Fragen unrechtmässig in einer einigen Initiative, wie ein Gutachten der Universität Lausanne aufgezeigt hat.
Es trifft primär Gewerbebetriebe
Hört man Erbschaft, erinnert man sich vielfach an die Geschichte mit dem reichen Onkel aus Amerika, der unverhofft ein Millionenvermögen seinen Nachkommen vermacht. Vermeintliche Millionenerben sollen in der Vorstellung der Initianten für die armen AHV-Pensionäre zahlen. In Tat und Wahrheit trifft es - wie so oft - die Falschen. Mit der Erbschaftssteuer müssten KMU und Familienunternehmen bei der Nachfolgeregelung neu hohe Steuerbeträge bezahlen. Das bringt diese Unternehmen in ernsthafte Liquiditätsprobleme und führt insbesondere bei der Nachfolgeregelung zu existenziellen Schwierigkeiten. Die Erbschaftssteuer gefährdet so die KMU-Wirtschaft und mit ihr Lehrstellen und Arbeitsplätze fahrlässig. Hat ein Garagist zum Beispiel seinen Betrieb laufend ausgebaut und immer wieder in seinen Betrieb investiert, anstatt sich hohe Löhne auszuzahlen, hat er seine Garage mit der technologischen Entwicklung immer auf dem neusten Stand gehalten und sich so erfolgreich im Wettbewerb behauptet. Hat das Unternehmen einen Verkehrswert von 4 Millionen Franken, müsste er mit der Steuer von 20 Prozent und einem Freibetrag von 2 Mio. Franken bei der Übergabe an seinen Sohn 400‘000 Franken an den Staat abgeben, Geld, das der Sohn dringend für die Weiterführung des erfolgreichen Geschäfts braucht, will er die anstehenden Rechnungen und die Löhne der Mitarbeitenden bezahlen können. Für die Garagistenfamilie sind 400'000 Franken ein hoher Betrag. Muss er diesen Betrag dem Staat abgeben, fehlen liquiden Mittel. Dadurch gefährdet der Staat das Unternehmen und damit dessen Arbeitsplätze. Nur an diesem kleinen Beispiel wird schon ersichtlich, welche gefährlichen Folgen die absurde Idee der Erbschaftssteuer haben kann. 80 Prozent der KMU sind Familienbetriebe. Sie stellen 99 Prozent der Wirtschaft dar.
FDP lehnt Erbschaftssteuer ab
Die FDP lehnt die Erbschaftssteuer ab. Sie würde nach der Besteuerung von Einkommen und Vermögen den verdienten Franken ein drittes Mal besteuern. Der Vorschlag bestraft, wer arbeitet und spart. Die Steuer würde gerade für Familienfirmen mit eigenen Immobilien die Übernahme der Firma durch die Nachkommen verunmöglichen. Damit werden Arbeitsplätze zerstört. Bereits auf kantonaler Ebene hat das Volk die Erbschaftssteuer reduziert oder abgeschafft. Eine nationale Steuer braucht es erst recht nicht.
Dieter Kläy, Kantonsrat (FDP)