Nein zum Formularschildbürgerstreich
06.11.2012
2003 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich die Formularpflicht für die Mitteilung des Anfangsmietzinses abgeschafft. Eine Volksinitiative will diesen bürokratischen Leerlauf nun wieder einführen. Auch die kantonale Volksinitiative für gebührenfreie Mietgerichte ist in der Volksabstimmung vom 25.November abzulehnen. Der Kantonsrat hat beide Vorhaben wuchtig verworfen.
Gleich zwei Vorlagen zum Mietrecht kommen am 25. November 2012 zur Abstimmung: die Initiative «Rechtsschutz für alle» (Mietgericht gebührenfrei) und die Initiative «Transparente Mieten» (Wiedereinführung Formularpflicht) zur Abstimmung. Beide Initiativen suggerieren einen ungenügenden Schutz für Mieterinnen und Mieter im Kanton Zürich. Eine jüngst publizierte Umfrage kommt zu einem anderen Schluss.
Zürcher Mieterinnen und Mieter zufrieden
Nicht weniger als 92 % der Zürcher Mieterinnen und Mieter sind zufrieden mit ihrer jetzigen Wohnsituation, wie eine Studie des Hauseigentümerverbandes des Kantons Zürich zeigt. Über 55-Jährige, die schon lange in ihrer Wohnung leben, empfinden das Preis-Leistungsverhältnis als sehr gut (53%) oder als eher gut (41%). Mieterinnen und Mieter unter 34 Jahren sind zu 28% sehr und zu 68% eher zufrieden. Dies ist der Befund einer Umfrage bei 340 Mieterinnen und Mietern im ganzen Kanton.
Nein zur Formularbürokratie
Die Initiative «Transparente Mieten» (Wiedereinführung Formularpflicht) fordert, dass für Vermieter in Zeiten von Wohnungsmangel die Verwendung eines Formulars für die Mitteilung des Anfangsmietzinses obligatorisch erklärt wird. Damit soll für Neumieter Transparenz geschaffen werden, indem ihnen unaufgefordert die Höhe der Vormiete mitgeteilt und auf die Möglichkeit der Anfechtung des Anfangsmietzinses hingewiesen wird. Diese Formularpflicht war im Kanton Zürich bereits zwischen 1995 und 2003 in Kraft, ehe die Stimmberechtigten sie am 9. Februar 2003 an der Urne wieder abgeschafft haben. Damals verwendete praktisch niemand das Formular. Auch ein Versuch des Gemeinderates der Stadt Zürich, das Formular wieder einzuführen scheiterte 2010 im Kantonsrat. Die nun wieder geforderte Formularpflicht ist ein bürokratischer Leerlauf. Bereits heute haben Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, ohne Formular den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Bezug der Wohnung anzufechten. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass die Mieterinnen und Mieter mündige Bürger sind, die ihre Rechte kennen. Dafür braucht es keinen zusätzlichen Formularkrieg. Die von den Initianten verfolgte mietzinsdämpfende Wirkung lässt sich über Formulare sowieso nicht erreichen.
Nein zur Schwächung des fairen Mietschlichtungsverfahrens
Die zweite Volksinitiative will, dass Verfahren vor Mietgericht gebührenfrei werden, was letztlich dem bewährten Schlichtungsverfahren in Mietangelegenheiten schadet. Bei einer mietrechtlichen Auseinandersetzung gelangen die Parteien heute zuerst an die Schlichtungsbehörde, die paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern von Mieter- und Vermieterseite zusammengesetzt ist. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. So können viele Streitigkeiten effizient, fair und kostengünstig erledigt werden, was den Gang ans Mietgericht vermeiden helfen soll. Die Forderung, auch das Verfahren vor Mietgericht kostenlos zu machen, ist letztlich streitfördernd und deshalb abzulehnen. Schon heute hat jemand, der nicht über erforderliche Mittel verfügt, wie in anderen
Verfahren Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, vorausgesetzt das Begehren
ist nicht aussichtslos. Wird unentgeltliche Rechtspflege gewährt, befreit dies der klagende Mieter auch von der Kostenvorschusspflicht.
FDP lehnt beide Initiativen ab
Beide Vorlagen sind unnötig. Mit Formularen kann keine mietzinsdämpfende Wirkung erzielt werden. Würde der Gang vors Mietgericht kostenlos, würde das bewährte faire Schlichtungsverfahren, in welchem die Mieterseite vertreten ist, letztlich nur geschwächt. Der Mieterschutz ist heute genügend stark, weshalb beide Initiativen abzulehnen sind.
Dieter Kläy, Kantonsrat