Dieter Kläy
Dieter Kläy

Nein zum neuen Bürokratiewahn

10.02.2017

Mit der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) will der Bundesrat die Transparenz der Bearbeitung und die Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen über ihre Daten verbessern. Was auf den ersten Blick gut tönt, geht in Tat und Wahrheit einseitig zu Lasten der Wirtschaft.

Neue Handlungspflichten für Unternehmen

Für die Unternehmen sollen verschiedene Handlungspflichten eingeführt werden. Beispielsweise sollen Informationspflichten der Unternehmen, die zwangsläufig Daten verarbeiten, ausgeweitet werden. Eine Pflicht zur Mitteilung von Berichtigung oder Löschung von Daten von Personen ist vorgesehen. Damit verbunden sind Auskunftsrechte und ein kostenloses Klagerecht der Betroffenen. Unternehmen werden verpflichtet, eine Datenschutz-Folgeabschätzung vorzunehmen. Weiter wird eine Pflicht zur Meldung von Verletzungen des Datenschutzgesetzes oder Datenverlust an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eingeführt. Der Revisionsentwurf des Bundesrates orientiert sich einseitig an den potentiellen Risiken für die betroffenen Personen. Die Interessen der Wirtschaft und insbesondere der KMU spielen offensichtlich keine Rolle. Da alle Unternehmen – insbesondere auch die KMU - dem DSG unterstehen, wird die Gesetzesrevision Regulierungskosten verursachen.

Nein zur Datenpolizei

Ebenfalls Gegenstand der Gesetzesrevision sind erheblich ausgeweitete Untersuchungs- und Aufsichtsbefugnisse des EDÖB und ein erweiterter Katalog von Strafbestimmungen mit Bussen bis zu CHF 500'000.-, in einem Fall sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Solche Strafverschärfungen schiessen weit übers Ziel hinaus. Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes darf nicht in eine Kriminalisierung der Unternehmen münden. Eine Stärkung der Aufsichtskompetenzen des EDÖB lehnt der sgv ab. Die geplante Befugnis, Verstösse gegen die Datenschutzvorschriften zu untersuchen und entsprechende Verfügungen zu erlassen, wird zweifellos zu einer zusätzlichen Belastung für die Wirtschaft führen.

Insgesamt lehnt der sgv die Totalrevision des DSG in der vorliegenden Form, wie sie in die Vernehmlassung geschickt worden ist, ab. Die Revision hat mit Forderungen wie Informations- und Handlungspflichten für Firmen zu viele negative Auswirkungen auf die Unternehmen. Mit der Revision ist ein erneuter Bürokratieschub zu erwarten, unter welchem vor allem das Gewerbe leiden wird.

Dieter Kläy, Ressortleiter