Dieter Kläy
Dieter Kläy

Nein zum staatlichen Lohndiktat der Mindestlöhne

06.05.2014
Ein verkrusteter Arbeitsmarkt, weniger Festanstellungen, steigende Arbeitslosigkeit, schlechtere Perspektiven gerade für Arbeitnehmer, staatliche Lohnpolizei mit hoher Bürokratie. Das sind einige der wichtigsten Argumente die klar gegen die Einmischung des Staates in die Festsetzung der Löhne sprechen.
Die Festsetzung der Löhne ist nicht Aufgabe des Staates, sondern Sache der Unternehmer, ihrer Mitarbeitenden und der Sozialpartner. Ungeachtet des klaren Verdikts gegen das staatliche Lohndiktat bei der 1:12-Initiative vergangenen November soll der liberale Arbeitsmarkt jetzt mit der Mindestlohn-Initiative über Bord geworfen werden. Künftig soll der Staat den Unternehmen den Mindestlohn diktieren. Die Sozialpartner würden übergangen. Dabei ist es gerade die funktionierende und gelebte Sozialpartnerschaft, dank der wir in der Schweiz über die verschiedenen Regionen und in den verschiedenen Branchen von tiefer Arbeitslosigkeit und fairen Anstellungsbedingungen profitieren.
Kleine und mittlere Unternehmen von Lohndiktat massiv betroffen
Ein staatlich vorgeschriebener Mindestlohn erhöht die Lohnkosten bei den tiefsten Löhnen und drückt damit das ganze Lohngefüge nach oben. Das im internationalen Vergleich schon heute sehr hohe Schweizer Lohnniveau wird weiter erhöht und die Schweizer KMU verlieren an Wettbewerbsfähigkeit. Viele KMU gerade in strukturschwächeren Regionen und exponierten Branchen können die gesetzlich diktierten Löhne schlicht nicht zahlen. Ein staatlich diktierter Mindestlohn führt dazu, dass die Berufseinsteiger und Leute am unteren Ende der Leistungs- und Qualifikationsskala unter die Räder kommen. Ihre Stellen würden nicht mehr angeboten werden können. Diktiert der Staat einen fixen Mindestlohn in den Unternehmen, muss er diesen auch kontrollieren und durchsetzen. Die Verwaltungskosten nehmen zu und es trifft wiederum die KMU, die an diesen zusätzlichen Statistiken, Umfragen und Kontrollen am meisten zu beissen hätten.
Sozialpartnerschaft nicht ersetzbar
Es ist ein Unterschied, ob eine Unternehmerin ihren Coiffeursalon in einem Bergtal oder an der Bahnhofstrasse in Zürich betreibt. Die Einnahmemöglichkeiten sind stark verschieden und so unterschiedlich müssen auch die Lohnkosten sein. Auch ist es ein Unterschied, ob im gleichen Tal ein Unternehmer im florierenden Tourismus tätig ist oder dank den sehr tiefen Lohnkosten Arbeitsplätze für den Export anbietet. Welche Löhne unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten fair sind und realistischer Weise bezahlt werden können, handeln heute Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen aus. Es setzen sich Leute an den Verhandlungstisch, die die Verhältnisse der Branchen und die regionalen Begebenheiten kennen. Das ist entscheidend, damit Löhne und mögliche Wirtschaftleistung im Einklang bleiben. Mit der Mindestlohn-Initiative wird dieser Dialog untergraben.
Mindestlöhne verhindern Armut nicht
Nur eine kleine Minderheit der Personen, die für einen Tieflohn arbeiten, sind erwiesenermassen von der Armut betroffen sind. Gemäss Bundesamt für Statistik waren 2006 rund 87 Prozent der Tieflohnbezügerinnen und Tieflohnbezüger nicht von Armut betroffen, insbesondere dank anderen Einkommensquellen im Haushalt oder dank Sozialtransfers. Dabei handelt es sich um Zweit- oder Nebeneinkommen, das die Betroffenen im Vergleich zum „Hauptlohn“ besser stellt. Für viele Familien ist gerade dieses zusätzliche Einkommen ein wirksamer Schutz gegen Armut. Würden er entfallen, weil beispielsweise diese Stellen für den Mindestlohn nicht mehr angeboten würden, nimmt die Armut zu. Damit ist die Mindestlohn-Initiative nicht nur untauglich im Kampf gegen die Armut sondern kann diese mit nicht gewollten Effekten begünstigen. Die Initiative gaukelt vor, Armut reduzieren zu können. Das kann sie nicht, weshalb sie abzulehnen ist.
Dieter Kläy, Kantonsrat (FDP)