Nein zum Taxigesetz
09.01.2020
Gut gemeint ist nicht immer gut gelungen. Das ist ganz besonders beim kantonalen Taxigesetz, das am 9. Februar 2020 zur Abstimmung kommt, der Fall. Der Kantonsrat hatte den Regierungsrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die das Taxiwesen kantonal regelt, den freien Marktzugang sicherstellt und sich positiv auf die Qualität der Angebote auswirkt. Der Entwurf des Regierungsrates basierte auf der heute geltenden Zuständigkeit der Gemeinden, legte aber für den ganzen Kanton einheitliche Anforderungen an die Bewilligungen fest. Dieser Vorschlag ging einer SP-SVP Allianz im Kantonsrat zu wenig weit und wurde in zwei Punkten ergänzt: Die Vergabe der Bewilligungen und der Verwaltungsvollzug soll durch die kantonale Verwaltung erfolgen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde auf Limousinendienste ausgedehnt, worunter unter anderem Angebote zur Personenbeförderung des Unternehmens Uber fallen. Vorgesehen sind eine Meldepflicht sowie eine Pflicht zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette. Im Ergebnis resultiert eine bürokratische Vorlage. Zürcher Anbieter von Limousinenfahrten, wozu auch Hotels, Fluggesellschaften und Transportdienstleister gehören, sollen zusätzliche Bedingungen erfüllen für eine Tätigkeit, für die sie heute keine kantonale Bewilligung benötigen. Das ist eine massive Überregulierung und deshalb abzulehnen.
Dieter Kläy, Kantonsrat (FDP), Winterthur